Kreis Südliche Weinstraße Keine Ausnahme für Raiffeisenbank

Der Bebauungsplan

Die Raiffeisenbank Herxheim beabsichtigt, auf einem 3300 Quadratmeter großen Grundstück eine aus drei Einzelgebäuden bestehende Wohnanlage zu errichten. Der Antrag der Raiffeisenbank, den Stellplatzschlüssel zu ändern und Stellplätze, die in Rasengittersteinen ausgeführt werden, bei der Berechnung außen vor zu lassen, wurde vom Rat am Donnerstagabend mit überwältigender Mehrheit abgelehnt.

Ortsbürgermeister Franz-Ludwig Trauth (parteilos) berichtete, dass von der Raiffeisenbank bisher keine aktualisierten Planunterlagen für das Bauvorhaben vorgelegt worden seien. Auch liege keine mit den VG-Werken abgestimmte endgültige Erschließungsplanung (Kanalisation) vor. Die Straßenplanung liege in einem Entwurf vor, müsse aber - so Trauth - gegebenenfalls aufgrund der Kanalplanung ebenfalls aktualisiert werden. Der Entwurf des Bebauungsplans wurde mit 16 Ja-, bei vier Nein-Stimmen und einer Enthaltung beschlossen. Sollten sich in dem von der Raiffeisenbank noch vorzulegenden Vorhaben- und Erschließungsplan keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf ergeben, werde auch diesem zugestimmt. Der Bebauungsplan wird jetzt ausgelegt.

Während CDU-Fraktionschef Helmut Dudenhöffer auf die Bedeutung der Innerortsbebauung abhob und dafür plädierte, das Projekt nicht zu gefährden, argumentierten sein Parteifreund, erster Ortsbeigeordneter Reinhard Bayer, und Christian Fetsch (FWG) gegen Ausnahmegenehmigungen. Beide sagten, Gesetze und Festlegungen im Baurecht seien dazu da, das sie beachtet und nicht umgangen werden. Der Rat solle hier keinen Präzedenzfall schaffen. Bayer:

x