Kreis Südliche Weinstraße Katastrophe nach Fahrerwechsel
18.000 Euro Entsorgungskosten soll eine Hauseigentümerin aus Bad Bergzabern bezahlen, weil über 400 Liter Heizöl beim Füllen ihres unterirdischen Tanks übergelaufen waren. Dagegen legte sie Widerspruch ein, mit der Begründung, dass sie selbst kein Verschulden treffe. Nun beschäftigte sich der Kreisrechtsausschuss mit der rechtlich kniffligen Frage.
Das Heizöl war ins Erdreich eingedrungen, das Grundwasser war gefährdet, es musste sofort gehandelt werden. Die Verwaltung hatte das Geld für die Entsorgung und die Sachverständigengebühren von der Frau eingefordert. Ihr Landauer Rechtsanwalt Stefan Beck trug vor dem Kreisrechtsausschuss unter dem Vorsitz von Kreisverwaltungsdirektor Joachim George vor, dass seine Mandantin sich auf das Gutachten der Dekra verlassen habe, die vorher die Tankanlage geprüft und mit dem Vermerk „keine Mängel“ versehen hatte. Im Übrigen, so der Anwalt, habe der Fahrer der ölliefernden Firma den Tankvorgang von seiner Standposition aus gar nicht beobachten und kontrollieren können. Sie hätte dem Fahrer als Profi aber vertraut. „Von der Ölfirma wurde ich vorher elf Jahre regelmäßig mit Heizöl beliefert – und immer von dem gleichen Fahrer, der auch seine Standposition so einnahm, dass er den Tankvorgang immer im Auge hatte“, versicherte die Hauseigentümerin in der Sitzung. „Dann kam der neue Fahrer, der blind den Tank füllte und es dann zur Katastrophe kam“, schilderte sie. Hinterher habe sich herausgestellt, dass der Grenzregler am Tank nicht mehr funktionierte, dieser mit Schimmel versehen war und der Ölstand somit nicht angezeigt wurde. Außer den geforderten 18.000 Euro Entsorgungskosten habe sie zur Beweisführung darüber, dass ihr ein Verschulden nicht vorgeworfen werden könne, nochmals 10.000 Euro zahlen müssen. „Dass man meine Mandantin jetzt mutterseelenalleine für die Kosten verantwortlich macht“, hielt Anwalt Beck für ungerechtfertigt. Die Ursachen für das Auslaufen hätten zum größten Teil andere gesetzt, stellte Beck fest. Letztendlich kam ein Vergleichsvorschlag von Rechtsanwalt Markus Schäfer aus Mannheim dahingehend, dass die von der Unteren Wasserbehörde der Kreisverwaltung verlangten 18.000 Euro geteilt werden sollten – zwischen der Hauseigentümerin und der Öllieferfirma, womit die Frau einverstanden war. Der Ausschuss hatte sich auch mit dem Widerspruch eines Mannes aus Burrweiler befasst, dem ein Bauantrag zur Fassadenänderung an seinem Carport an einem Wirtschaftsweg nahe des Sportplatzes versagt wurde. Man einigte sich schnell: Der Widerspruchsführer soll seinen Bauantrages für eine Baumaßnahme ändern, zu der es keiner Genehmigung bedürfe, regte Vorsitzender George an, womit der Widerspruchsführer einverstanden war. Das Verfahren ruht bis zum 15. März. (ohu)