Kirrweiler Info-Veranstaltung zu Energiegenossenschaft verschoben

In unmittelbarer Nähe zur Autobahn (hellere Fläche) soll ein Solarpark entstehen.
In unmittelbarer Nähe zur Autobahn (hellere Fläche) soll ein Solarpark entstehen.

Die Planungen für einen Solarpark in Kirrweiler verzögern sich. Grund ist, dass es bisher nur für eine Teilfläche eine Genehmigung gibt. In puncto Energiegenossenschaft müssen die Bürger noch warten.

Eigentlich hätte Ende des Monats in einer Bürgerversammlung darüber informiert werden sollen, wie sich der Bau des geplanten Solarparks in Kirrweiler weiterentwickeln soll, und auf welche Weise sich Interessenten über eine Energiegenossenschaft beteiligen können. Denn Kirrweiler will bei seinem Solarpark die Bürger einbeziehen. Doch die Informationsveranstaltung habe man ins Frühjahr verschoben, berichtet die Gemeinde.

Das Interesse an Genossenschaftsanteilen einer Energiegenossenschaft der Bürger als Betreiber einer Freiflächen-Photovoltaikanlage- sei hoch, immer wieder werde das Gespräch gesucht, erklärt Ortsbürgermeister Rolf Metzger. „Aber wir brauchen noch Zeit, um in Ruhe mit der Kreisverwaltung und der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) auszudiskutieren, ob doch noch eine Änderung der bisherigen Genehmigung möglich ist“, schildert Metzger die Situation.

Genehmigung nur für Teilfläche

Der Hintergrund: Die SGD hat bisher nur einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf rund der Hälfte des ursprünglich beplanten Areals im „Oberen Ried“ zugestimmt. Das Solarbiotop im östlichen Teil, auf dem eine Blüh- und Weidewiese unter den erhöht gestellten Solarmodulen vorgesehen worden war, war von Behördenseite abgelehnt worden, weil es wegen der hohen Qualität des Bodens weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden soll.

Gegen diesen Entscheid hat die Gemeinde Widerspruch eingelegt. Es sei nicht einzusehen, dass der Landesentwicklungsplan als wichtiges Ziel den Ausbau erneuerbarer Energien ausdrücklich vorsehe und der Gemeinde hier trotz sorgfältiger Planung ein „Teilstrich durch die Rechnung“ gemacht werde, hatte der Gemeinderat in einer seiner letzten Sitzungen moniert.

„Vollkommen unaufgeregt“ sei man aber nun in den Verhandlungen, betont Metzger. Es sei aber sinnvoll, erst weiter zu planen, wenn das Ergebnis feststeht. Zu den weiteren Schritten gehört eine Änderung des Flächennutzungsplans und das Erstellen eines Bauplans. Auf der bereits genehmigten westlichen Fläche werde auf jeden Fall eine Photovoltaikanlage errichtet, auch wenn die Behörde dabei bleibt, den östlichen Teil nicht zu genehmigen, betont der Bürgermeister.

Westliche Fläche von geringerer Qualität

Die westliche Teilfläche hat eine Größe von 1,8 Hektar und laut SGD eine geringere Bodengüte. Sie wird mit 40 bis 60 angegeben, die der östlichen Teilfläche mit 80 bis 100. Letztere hat eine Größe von 1,5 Hektar. Die SGD hat außerdem als Argument angeführt, dass die östliche Fläche außerhalb des 200-Meter-Korridors zur Autobahn liege, der nach der Landesplanung für die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen in Anspruch genommen werden soll. Bei der westlichen Teilfläche bestehe ein „gewisser Bündelungseffekt mit der Autobahn“, der bei der östlichen Teilfläche nicht mehr gegeben sei.

Metzger weist jedoch darauf hin, dass die Regelung des Abstands zur Autobahn mittlerweile geändert worden sei. Mit Blick auf die Gaskrise und den hohen Bedarf an alternativen Form der Energiegewinnung sei der Korridor entlang der Autobahn, innerhalb dessen Solarparks möglich sind, von 200 auf 500 Meter erweitert worden. „Damit kämen wir hin“, sagt Metzger. Die Ausgleichsflächen, die sich dort befinden, müssten allerdings an anderer Stelle neu geschaffen werden.

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