Ilbesheim Halteverbot wegen Parkproblemen in zwei Straßen

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Aufgrund des dichten einseitigen Parkens in der Oberdorfstraße in Ilbesheim komme es immer wieder zur Gefährdung von Kindern auf dem Schulweg, hieß es im Gemeinderat. Fahrzeuge könnten nicht ausweichen und führen oftmals zu eng an den Kindern vorbei. Um eine Ausweichmöglichkeit zu bieten, beschloss der Gemeinderat einstimmig, von der Grundstücksgrenze der Anwesen Nummer 23 und 25 bis zum Anwesen Nummer 27 ein eingeschränktes Haltverbot anzuordnen. Das Halteverbot gilt von montags bis freitags jeweils von 7 bis 18 Uhr.

Auch in der Zittergasse werde die Einfahrt oftmals durch geparkte Fahrzeuge behindert, was ein Problem für Lieferanten darstelle. Aber auch Rettungsfahrzeuge hätten im Notfall Probleme, wurde im Rat angeführt. Deshalb beschloss das Ortsgremium einstimmig, ein eingeschränktes Halteverbot von der Ecke Leinsweiler Straße bis zur Höhe der Einfahrt zum Weingut Silbernagel auf der nördlichen Straßenseite anzuordnen.

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