Eschbach Halteverbot: einmal ja, einmal nein

149486000fb0c17e

In der Landauer Straße in Eschbach wird von der Grundstücksgrenze zwischen den Anwesen Nummer 4 und 6 bis zur Garage des Anwesens Nummer 6 ein eingeschränktes Halteverbot eingerichtet. Damit soll die problemlose Zufahrt zu den Häusern 5 und 5a sowie zum Parkplatz der Gaststätte Zehnthaus gewährleistet werden. Kein eingeschränktes Haltverbot wird es hingegen im Löwenthal geben. Eine Anwohnerin hatte vorgebracht, dass es durch geparkte Fahrzeuge oft zu Problemen bei der Durchfahrt käme. Ein Ratsmitglied, dass in dieser Straße wohnt, konnte plausibel erläutern, dass dies nicht gegeben sei.

x