Herxheim Grundversorgung wird einheitlich: Strompreis sinkt

Der einheitliche Stromtarif senkt auch den Preis für Strom.
Der einheitliche Stromtarif senkt auch den Preis für Strom.

Der Grundversorgungstarif für Strom wird in Herxheim ab 1. August angepasst und vereinheitlicht. Ende 2021 war ein zweiter Grundversorgungstarif eingeführt worden. Von dem einheitlicher Tarif sollen jetzt alle Kunden profitieren.

Zunächst zur Erklärung: Der Grundversorgungstarif ist der Standardtarif, nach dem die Kunden mit Strom beliefert werden, sofern sie keinen Vertragstarif abschließen. Diese Grundversorgung ist mit einer Vorlauffrist von zwei Wochen kündbar und aufgrund dieser kürzeren Vertragsbindung auch etwas teurer als Vertragstarife. Die haben meist eine längere Vertragslaufzeit und eine Kündigungsfrist von sechs Wochen.

Dieser Grundversorgungstarif kommt allerdings nur zur Anwendung, wenn ein Kunde von seinem bisherigen Lieferanten aufgrund einer Insolvenz oder sonstiger Gründe nicht mehr mit Strom beliefert werden kann und in die sogenannte Ersatzversorgung fällt. Bewohner können diesen Tarif nicht aktiv wählen. In die Ersatzversorgung waren Ende Dezember die Stromio-Kunden gefallen, nachdem der Anbieter die Lieferverträge gekündigt hatte.

Preise werden gesenkt

Weil die Preise für die Energiebeschaffung im vergangenen Jahr extrem gestiegen waren, hatten die Gemeindewerke Herxheim, wie andere Versorger auch, Ende 2021 einen weiteren Grundversorgungstarif mit Vertragsbeginn ab Dezember eingeführt. Damit gab es ab diesem Zeitpunkt zwei preislich Grundversorgungstarife – je nachdem, wann ein Versorgungsvertrag abgeschlossen worden war. Die Gemeindewerke Herxheim sind Grundversorger im Stromnetz der Ortsgemeinde Herxheim inklusive dem Ortsteil Hayna.

Ab 1. August werden diese beiden Tarife zu einem einheitlichen Tarif zusammengeführt. Katja Wahl-Knoll, Werkleiterin der Gemeindewerke Herxheim, erklärt: „Das wurde bereits im Vorgriff auf die gesetzlichen Regelungen des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) umgesetzt. Diese wurden am 8. Juli im Bundestag beschlossen.“ Die Preise des neu eingeführten Grundversorgungstarifs wurde auf das Preisniveau des günstigeren Grundversorgungstarifs abgesenkt.

Kunden müssen nichts tun

Da die EEG-Umlage zum 1. Juli auf 0 Cent gesenkt wurde, wurden alle Tarife, sowohl die Grundversorgung als auch alle Sonderverträge, bereits entsprechend angepasst und um 4,43 Cent brutto gesenkt. Die Umlage nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) fördert seit dem Jahr 2000 den Ausbau von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken. Ende April hat der Bundestag beschlossen, dass diese Umlage ab 1. Juli 2022 wegfallen soll.

Die jetzt zusätzliche Senkung dürfte viele Herxheimer freuen: „Alle Kunden profitieren von der Anpassung – bei allen Tarifen entfällt die EEG-Umlage und bei den Kunden, die im neu eingeführten Grundversorgungstarif waren, reduziert sich der Preis zusätzlich auf den günstigeren Grundversorgungstarif“, sagt Wahl-Knoll. Laut der Werkleiterin müssen die Kunden im Hinblick auf die Preissenkungen in der Grundversorgung nichts tun.

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