Birkweiler Drittes Sanierungsgebiet im Ort
In Birkweiler gibt es nun ein drittes Sanierungsgebiet. Der Bereich umfasst nach Beschluss des Gemeinderates den Restbereich der Oberen Hauptstraße und die nördliche Weinstraße inklusive des Kanalweges. Sanierungsarbeiten an Häusern im betroffenen Gebiet müssen gemäß Baugesetzbuch innerhalb von spätestens 15 Jahren erledigt sein. Die Eigentümer haben die Möglichkeit, die Arbeiten in verbessertem Umfang steuerlich geltend zu machen.