Rhodt Dorfzentrum: Kreis äußert sich zu Investor-Plänen

Rechts, in Nachbarschaft zum Durlacher Hof im Hintergrund, soll die Wohnanlage entstehen.
Rechts, in Nachbarschaft zum Durlacher Hof im Hintergrund, soll die Wohnanlage entstehen.

Die Gemeinde Rhodt fühlt sich in ihrem Handeln bestätigt. Der Investor muss seine Plänen auch nach Ansicht der Kreisverwaltung abändern, um im Dorfzentrum ein Mehrparteienhaus errichten zu können.

Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat die Bauvoranfrage des Unternehmers aus dem Rhein-Pfalz-Kreis gerade vor wenigen Tagen abgelehnt. Das teilt Kreissprecherin Marina Mandery auf Anfrage der RHEINPFALZ mit. Die Begründung: „Das Vorhaben fügt sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein.“

Geplant war ein Komplex mit 13 Wohneinheiten im Dorfzentrum, also in exponierter Lage, zwischen dem Durlacher Hof, das vor allem als Veranstaltungsort bekannt ist, und dem denkmalgeschützten Eichhaus. Gerade wegen des Standorts hatte sich die Gemeinde gewünscht, dass der Unternehmer mit Feingefühl an die Sache rangeht. Nach der ersten öffentlichen Bekanntmachung der Pläne vor einigen Jahren äußerten sich Bürger kritisch zu dem privaten Vorhaben.

Gemeinde greift zu besonderer Maßnahme

Die Gespräche ruhten zwischenzeitlich. Die Gemeinde wollte das Projekt möglich machen, allerdings nicht ohne Vorgaben, damit sie am Ende keine bösen Überraschungen erlebt. Weil es Zeit braucht, bis solch ein Bebauungsplan fertig ist, und der Gemeinderat diese Arbeit in Ruhe erledigen wollte, griff er auf ein politisches Instrument zurück, das in der Behördensprache Veränderungssperre genannt wird. Das Gremium konnte damit vorübergehend verbieten, dass der Unternehmer tätig wird. Denn gerade wegen der angedachten Dimension beziehungsweise Größe des Gebäudes befürchtete das Gremium, dass es nach der Fertigstellung das Ortsbild beeinträchtigen könnte.

Doch weil die Veränderungssperre nach einer gewissen Zeit abläuft und die Gemeinde mit ihrem Bebauungsplan noch nicht fertig ist, klagte der Unternehmer. Auch weil er zuvor mit der Gemeinde auf keinen gemeinsamen Nenner gekommen war. Zunächst schien es so, als ob er sich zurückziehen wird. Zu seinen Plänen wollte er sich öffentlich nicht äußern. Dafür stellte er die besagte Bauvoranfrage, um dadurch prüfen zu lassen, ob das Projekt genehmigungsfähig ist. Die Planungshoheit liegt jedoch bei der Gemeinde, deren Bauausschuss dem Investor bereits im Herbst 2022 einen Riegel vorgeschoben hatte. Die Kreisverwaltung bestätigte das Votum.

Was passiert jetzt?

Ortsbürgermeister Armin Pister teilt auf Anfrage der RHEINPFALZ mit, dass der Gemeinderat weiter daran arbeitet, den Bebauungsplan fertigzustellen. Als Nächstes werden sich die Träger Öffentlicher Belange zu den Vorstellungen der Gemeinde äußern und diese beeinflussen können. „Klar ist jedoch, dass die Ortsgemeinde Herr der Lage bleibt“, betont Pister.

Der Investor könne erneut einen Bauantrag stellen. „Dem sehen wir aber gelassen entgegen. Wie man dem letzten Bauantrag entnehmen konnte, ist der Bauherr schon mal mit großen Schritten uns entgegengekommen“, sagt Poster. Das Ziel bleibe weiterhin, eine gute Lösung für die Gemeinde und den Investor zu entwickeln.

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