Kreis Südliche Weinstraße „Die Mauer muss weg“

Die Mauer des Anstoßes. Laut Bebauungsplan dürfte sie nur 1,40 Meter hoch sein, tatsächlich misst sie an der höchsten Stelle dre
Die Mauer des Anstoßes. Laut Bebauungsplan dürfte sie nur 1,40 Meter hoch sein, tatsächlich misst sie an der höchsten Stelle drei Meter.

„Für uns ist klar, die Mauer kann so auf gar keinen Fall stehen bleiben“, sagt Oberschlettenbachs Ortsbürgermeister Christian Burkhart. Die Einfriedungsmauer grenzt an das Grundstück der Lindelbrunnhalle, dem Ortsmittelpunkt der 135 Einwohner zählenden Gemeinde. Er sei schon von Wanderern darauf angesprochen worden, was denn das für ein Bauwerk sei. „Und auch im Dorf habe ich noch keinen getroffen, der sagt, die Mauer ist in Ordnung, die kann bleiben“, betont Burkhart. Die Mauer war ursprünglich in dieser Höhe auch nicht geplant. An der Grenze des Grundstücks, das zuvor unbebaut war, steht noch eine alte Mauer, die ist rund 1,10 Meter hoch. „Laut Bebauungpslan ist eine Höhe von 1,40 Meter zulässig, mehr nicht. Wir verlangen auch, dass die Mauer diese Höhe nicht überschreitet“, sagt Burkhart. Der Grundstücksbesitzer, der dort ein Einfamilienhaus errichten lässt, hat vorschriftsmäßig einen Bauantrag eingereicht, dem der Gemeinderat auch zugestimmt hat. Da sei eine Mauer in dieser Höhe nicht eingezeichnet gewesen, versichert Burkhart. Im September begannen die Bauarbeiten. Es war recht schnell klar, dass da etwas im Entstehen war, was in Oberschlettenbach für reichlich Gesprächsstoff sorgt. „Ich war am 1. Oktober bei der Kreisverwaltung, um einen Baustopp zu erwirken“, erzählt Burkhart, „da war die Mauer noch nicht fertig.“ Der Baustopp sei erlassen worden. „Die Mauer wurde aber trotzdem zu Ende gebaut“, ärgert sich der Ortsbürgermeister. Er habe mit dem Bauherrn gesprochen, so Burkhart. Dieser habe als Begründung für die hohe Mauer Hangsicherungsmaßnahmen angegeben. Er habe ihm weiter berichtet, dass er ein Bodengutachten habe erstellen lassen, aufgrund dessen der Bauplan geändert worden sei. Er sei gewillt, die Abweichungen planerisch zu korrigieren. Über das Gespräch mit dem Bauherrn informierte Burkhart am 24. Oktober den Ortsgemeinderat. „Wir werden die Bauweise nicht akzeptieren, wir pochen auf die Einhaltung des Bebauungsplans, da waren wir uns alle einig“, schildert Burkhart die Stimmung im Rat. Fristgerecht zum 2. November hat der Bauherr einen Änderungsantrag eingereicht. Darin gehe klar hervor, so Burkhart, dass der Bauantrag am 24. Juli eingereicht, das Bodengutachten aber erst am 1. August erstellt wurde. Der Bauherr sieht dem weiteren Prozedere gelassen entgegen, will sich aber auf eine Anfrage der RHEINPFALZ zu dem Thema nicht weiter äußern. Alles solle seinen rechtmäßigen Weg gehen. Über die Rechtmäßigkeit des Änderungsantrags haben nun Verbandsgemeinde und Kreisverwaltung zu entscheiden. Das ist die eine Hürde, die andere ist der Ortsgemeinderat, der in seiner nächsten Sitzung darüber abstimmen muss. „Ich bin mir sicher“, sagt Burkhart, „da wird keiner zustimmen.“ Für den Ortsbürgermeister steht unumstößlich fest: „Die Mauer muss weg!“

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