Kreis Südliche Weinstraße Der Bus ist abgefahren
„Wir bedauern dieses Urteil zutiefst“, sagen Gisela Monika und Eduard Zimmerle über die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom Donnerstag in Sachen „Bus-Frust“ in Annweiler-Gräfenhausen. Das Gericht hat die Klage der Anwohner gegen den Kreis abgewiesen. Damit darf der „Busbahnhof“ weiter genutzt bleiben.
Der Streit um den Busstellplatz der Pfälzischen Autobus GmbH aus Münchweiler an der Rodalb in unmittelbarer Nähe des Grundstücks der Zimmerles hält das Ehepaar schon seit fünf Jahren in Aufruhr. Und mit ihm viele Bewohner, die sich ebenfalls von den warmlaufenden, an- und abfahrenden Schulbussen belästigt fühlen. Sie klagen über Lärm-, Geruchs-, Staub- und Abgasbelästigungen. Zwei Einwohnerversammlungen hatten die Zimmerles auf die Beine gestellt, eine Demo vor dem Rathaus organisiert, zu der 120 Teilnehmer gekommen waren. So viele wie auch Widersprüche gegen die Baugenehmigung für den Busplatz beim Kreis eingereicht hatten. Woraufhin der Kreis 45.000 Euro Widerspruchsgebühren angesetzt habe – nach Meinung der Zimmerles, um die „unbequemen Stimmen mundtot zu machen“. Daraufhin führte das bekannte Unternehmer- und Politikerpaar den Rechtsstreit alleine weiter. Bereits 2014, als es noch um den alten Bebauungsplan für das Busgelände ging, hatten die Zimmerles keinen Erfolg vor dem Kreisrechtsausschuss. 2015 zogen sie erneut vor den Kreisrechtsausschuss, um der neuen Baugenehmigung zu widersprechen. Ebenfalls erfolglos. Also reichten sie Klage beim Verwaltungsgericht in Neustadt ein, das ihnen im Sommer 2016 recht gab und die Baugenehmigung aufhob. Das Gericht argumentierte, die jetzt genehmigte Nutzungsart füge sich nicht in das Gebiet ein, da sie sich als erheblich störender Gewerbebetrieb darstelle und sich die Betriebstätigkeiten gegenüber der Wohnbebauung als rücksichtslos erwiesen. Der Kreis akzeptierte das Urteil. Indes die Pfälzische Autobusgesellschaft legte Berufung ein. So landete der Fall in Koblenz. Das dortige Gericht hat nun das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt aufgehoben. Grund: Die Kläger würden durch die angefochtene Baugenehmigung nicht in ihren Rechten verletzt. Die Anwohner hätten weder einen Gebietserhaltungsanspruch (Nachbarschutz) noch stelle sich das Vorhaben als rücksichtslos dar. Eine schalltechnische Untersuchung habe keine zu hohen Lärmwerte ergeben. Bei seinem Urteil habe das Gericht berücksichtigt, dass das Busplatz-Grundstück auch in der Vergangenheit gewerblich genutzt wurde, kommentiert Landrätin Theresia Riedmaier das Urteil. „So wurde dies auch von unserem Bauamt gesehen.“ Für das Busunternehmen ist die Entscheidung „eine große Erleichterung“, so Betriebsleiter Winfried Becker. Sein Chef, Arno Demand, der derzeit im Urlaub sei, habe viele Anstrengungen unternommen, um um Annweiler herum ein Alternativgrundstück zu suchen, sei aber nicht fündig geworden. „Wir hatten Bammel, hier nicht bleiben zu können“, so Becker, der darauf verweist, dass die Baugenehmigung an Auflagen gebunden sei, wann und wie viele Busse fahren dürften. Aktuell starteten in der Schulzeit sechs Busse ab 6 Uhr morgens, in der Ferienzeit parkten zehn Busse auf dem Platz. Die Zimmerles empfinden das Urteil als „umstritten und einseitig geprägt“. Sie bedauern, dass persönliche Empfindlichkeiten oder der Gesundheitszustand bei der Bewertung von Immissionen keine Rolle spiele, die Belange der Anwohner, Umwelt- und Tierschutz nicht berücksichtigt worden seien. „Aber wir sind hart im Nehmen. So leicht lassen wir uns nicht abschütteln“, meint Eduard Zimmerle. Das Oberverwaltungsgericht hat keine Revision zugelassen. Das Ehepaar will sich weitere rechtliche Schritte vorbehalten. Es gebe da noch Möglichkeiten.