Kreis Südliche Weinstraße Bus-Ärger: Kreis akzeptiert Urteil

Annweiler. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße wird gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt in der Sache „Busstellplatz Gräfenhausen“ (wir berichteten am 11. Juli im Artikel „Sieg vor dem Verwaltungsgericht“) nach juristischer Prüfung der Entscheidungsgründe keine Rechtsmittel einlegen.

Das teilte Pressesprecherin Carolin Straub gestern mit. Die 5. Kammer des Gerichts hob Ende Mai nach öffentlicher Verhandlung die Baugenehmigung von 2014 für das Gelände auf, auf dem die Pfälzische Autobusgesellschaft mit Sitz in Münchweiler an der Rodalb im Schülerverkehr eingesetzte Busse abstellt und vor dem Start jeweils etwa zehn Minuten warmlaufen lässt. Dagegen klagte das Ehepaar Eduard und Gisela Monika Zimmerle, das am Rande des Platzes wohnt. Der Kreisrechtsausschuss hatte den Widerspruch der Zimmerles gegen die Baugenehmigung für die Stellfläche zurückgewiesen. Das Gericht argumentierte, die jetzt genehmigte Nutzungsart füge sich deshalb nicht in das Gebiet ein, weil sie sich als erheblich störender Gewerbebetrieb darstelle und die Betriebstätigkeiten sich gegenüber der Wohnbebauung in der unmittelbaren Nachbarschaft als rücksichtslos erwiesen. Eine Stellungnahme der betroffenen Autobusgesellschaft war trotz mehrfacher Bemühungen der RHEINPFALZ bis jetzt nicht zu bekommen. |güw

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