Kreis Südliche Weinstraße Angeklagter macht „besten Eindruck“

Er hatte nach zwei Festen zu später Stunde zu viel getrunken, ließ sich auf Wortgefechte und Rangeleien ein, bis hin zu Körperverletzungen. Der Kehraus endete gestern für einen 22-Jährigen vor dem Amtsgericht Bad Bergzabern. Er muss 2000 Euro Geldstrafe bezahlen.

„Das sind die Dinge, die am Rand von Fußballspielen zutage kommen“, kommentierte Richter Christoph Sommer das Geschehen bei einer von zwei angeklagten Taten nach einem Fußballfest in einer südpfälzischen Gemeinde im Dezember vergangenen Jahres. Er habe einen betrunkenen Freund nach Hause bringen wollen, schilderte der Angeklagte das Geschehen. Mehrere Personen seien eher zufällig dazu gekommen, es habe Wortgefechte, Rangeleien und Geschubse gegeben. Ein Opfer des 22-Jährigen hat laut Staatsanwaltschaft mehrere heftige Schläge des Angeklagten abbekommen. Das Krankenhaus, einen Hals-Nasen-Ohren-Arzt und einen Zahnarzt habe dieser aufsuchen müssen. Sommer verzichtete auf eine genaue Rekonstruktion der Vorkommnisse, da sich der Angeklagte geständig zeigte und auf ihn den „besten Eindruck“ machte. Beim ersten Vorfall im November 2016 auf dem Parkplatz beim Schloss in Bad Bergzabern hatte der junge Mann um 1.30 Uhr einer anderen Person einen Kopfstoß versetzt. „Wieso, weiß ich bis heute noch nicht“, so der Angeklagte, der zugab, schon angetrunken nach Bad Bergzabern gekommen zu sein und auf dem Fest weiter getrunken zu haben. „Man glaubt, noch Herr seiner Sinne zu sein, ist aber schon kräftig enthemmt“, schlussfolgerte Sommer. Er habe sich beim Geschädigten entschuldigt und jetzt eine gutes Verhältnis zu diesem, sagte der Angeklagte. Im zweiten Fall habe er sich entschuldigen wollen, aber niemanden erreicht. „Wer wem als Erstes eine gelangt hat, wird nicht zu klären sein“, wertete Sommer die Vorfälle. Zeugenvernehmungen hätten zu höheren Kosten für den Staat geführt und nichts gebracht. Das Verfahren wurde eingestellt, der Angeklagte erklärte sich bereit, 2000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen. „Treten Sie es breit, reden Sie darüber, solche Vorfälle müssen im öffentlichen Raum unterbunden werden“, war die Aufforderung von Christoph Sommer. Solche Dinge würden oft „wegen nichts und wieder nichts“ passieren, und manche würden es nie wieder loskriegen, Opfer einer solchen Straftat geworden zu sein. „Solche Vorfälle zu so später Stunde sind auf Mengen von Alkohol zurückzuführen“, so Sommer im Gespräch mit der RHEINPFALZ. Im Rahmen der Erhebung der persönlichen Daten kommentierte er auch eine gängige Praxis des großen Autokonzerns, bei dem der junge Mann, der dreieinhalb Jahre lang Industriemechaniker gelernt hat, arbeitet. Aber bis vor Kurzem in der Produktion und nicht als Facharbeiter. Dies sei eine lange gängige Praxis, kommentierte Sommer. „Egal, welche Ausbildung man hat, man kommt in die Produktion, ich kenne niemanden mehr, der in dem Bereich, in dem er ausgebildet wurde, eingesetzt wird, da stehen Meister am Band“, sagte Sommer zum Thema Facharbeitermangel. Rund 2000 Euro netto hatte der Angeklagte in der Produktion verdient. Genauso viel verdiene er jetzt als Facharbeiter, sagte er auf Nachfrage des Gerichts. Er könne zwar finanziell hochgestuft werden, aber das dauere.

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