Kreis Kusel RHEINPFALZ Plus Artikel Wie das Jobcenter mit (Total-)Verweigerern und Betrügern umgeht

Im Landkreis Kusel ist die Anzahl der Bürgergeldempfänger seit Jahren rückläufig. Die Zahl der sogenannten Totalverweigerer ist
Im Landkreis Kusel ist die Anzahl der Bürgergeldempfänger seit Jahren rückläufig. Die Zahl der sogenannten Totalverweigerer ist laut Verwaltung vergleichsweise gering.

Im Landkreis Kusel beziehen rund 3500 Menschen Bürgergeld. Die Zahl sinkt, die meisten kooperieren. Verdachtsfälle auf Betrug werden geprüft und geahndet.

Wie viele Bürgergeldempfänger gibt es derzeit im Landkreis Kusel?
Rund 3500 Menschen beziehen im Landkreis momentan Bürgergeld in etwa 1900 Bedarfsgemeinschaften. Gut 2500 Bezieher gelten als sogenannte erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die übrigen sind Kinder und Menschen aus anderen Rechtskreisen. Der Anteil von Männern und Frauen liegt laut Kreisverwaltung bei etwa 50:50.

Wie ist die Entwicklung?
Im Landkreis Kusel ist die Anzahl der Bürgergeldempfänger seit Jahren rückläufig. Waren es Ende 2024 noch rund 2700 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, sind es laut Verwaltung nun gut 2500. Die Gründe dafür seien unterschiedlich. Während einige altersbedingt aus dem Bürgergeld in die Rente wechselten, hätten andere Arbeit gefunden.

Wollen alle Bürgergeldempfänger arbeiten?
Der Großteil sei bemüht, tatsächlich eine Arbeitsstelle zu finden, so die Kreisverwaltung. Es gebe nur eine ganz geringe Anzahl an Totalverweigerern, die sich der Mitarbeit entziehen. Von den Kunden, wie sie das Jobcenter nennt, würden die meisten mitarbeiten, also Weiterbildungsangebote annehmen und die vereinbarten Termine einhalten.

Was droht Totalverweigerern?
Zunächst einmal eine Leistungsminderung, wenn sich jemand beispielsweise einer abgesprochenen Weiterbildung ohne triftigen Grund entzieht. Jedoch seien die Minderungen nicht so hart, denn grundsätzlich fließe das Bürgergeld weiter. Als letzte Maßnahme gibt es schließlich den Entzug des Bürgergeldes für Totalverweigerer. 2024 gab es im Landkreis Kusel 14 Entziehungen, in diesem Jahr bisher ebenfalls 14. Ein Entzug habe allerdings hohe Hürden.

Wann kommt es zum Entzug?
Laut Kreisverwaltung unter anderem dann, wenn sich Leistungsempfänger auf wiederholte Einladung nicht melden und beim Besuch des zuständigen Jobcenter-Mitarbeiters nicht angetroffen werden. Hin und wieder stelle sich dabei heraus, dass die Leistungsempfänger überhaupt nicht mehr an der gemeldeten Adresse wohnen. Nach einem Leistungsentzug dauere es oft nicht lange, bis die Bürgergeldempfänger sich melden. „Die Erfahrung der Kollegen zeigt, dass die Kunden dann wieder zur Mitarbeit bereit sind“, heißt es von der Kreisverwaltung.

Was sind die Gründe, wenn sich jemand nicht meldet?
Da seien oft Ausflüchte zu hören. Der Klassiker sei: „Die Einladung zum Gespräch per Post ist nicht angekommen.“ Die Mitarbeiter mit Kundenkontakt bekämen häufig solche Rückmeldungen.

Gibt es auch Betrugsfälle – wie sie etwa in diesem Jahr in Großstädten öffentlich wurden?
„Eine Bandenproblematik haben wir im Landkreis nicht“, teilt die Kreisverwaltung mit. Die Jobcenter-Mitarbeiter würden „ihre“ Leistungsempfänger kennen. Das sei der Vorteil im vergleichsweise kleinen Kreis Kusel und den Außenstellen des Jobcenters. Dennoch gebe es auch Verdachtsfälle auf Strafbarkeiten: 2025 wurden fünf Anzeigen wegen Schwarzarbeit und acht wegen Leistungsbetrug registriert.

Was sind das für Fälle?
Beispielsweise wenn ein Bürgergeldempfänger angibt, dass er in einem Minijob arbeitet, das aber tatsächlich den ganzen Tag tut – also mehr verdient, als er dem Jobcenter gegenüber angibt. Oder jemand gibt dem Jobcenter gegenüber nicht alle relevanten Daten an, nennt beispielsweise nicht alle seine Konten.

Wie kommt es zu solchen Anzeigen?
In der Regel erreichen Hinweise aus der Bevölkerung oder von der Polizei das Jobcenter, dass ein Bürgergeldempfänger „schwarz“ Geld verdiene. Hinweise von Nachbarn oder Bekannten seien jedoch oft wenig hilfreich: „Wir brauchen belastbare Anhaltspunkte“, heißt es von der Verwaltung. Liegen die vor, werden die Kunden damit konfrontiert.

Wie geht es dann weiter?
In begründeten Verdachtsfällen werden die Hinweise an den Zoll weitergeleitet, der die entsprechenden Möglichkeiten habe, zu ermitteln. Wird ein Bürgergeldbetrug durch die Ermittlungen des Zolls oder ein Gerichtsverfahren nachgewiesen, fordere das Jobcenter unrechtmäßig geleistete Zahlungen zurück.

Machen Jobcenter-Mitarbeiter bei jedem Kunden Hausbesuche?
Das sei zwar unter anderem bei der Vermittlungsarbeit wünschenswert, so die Kreisverwaltung, jedoch lasse sich nicht jeder Bürgergeldempfänger darauf ein. Andere wiederum schätzten Gespräche in der für sie vertrauten Atmosphäre. „Die Mitarbeiter leisten auch viel Sozialarbeit, die schauen nicht nur stur darauf, jemanden in einen Job zu bekommen“, heißt es aus der Verwaltung. Zum Beispiel würde bei Schulden oder einer Sucht Hilfe vermittelt.

Sind bei Betrugsverdacht Hinweise an die Kreisverwaltung sinnvoll?
Laut Verwaltung schon. Jeder Hinweis sei wichtig. Allerdings möglichst nicht anonym, sondern mit Namen und Kontaktdaten, um nachhaken zu können. Man könne sich aber darauf verlassen, dass der Name nicht genannt werde, „wenn wir um Anonymität gebeten werden“. Grundsätzlich seien Hinweise auf Bürgergeld-Betrügereien alleine deshalb sinnvoll, „weil hier Steuergelder ausgezahlt werden“.

Ermittelt das Jobcenter selbst?
Nein. Das werde den Ermittlungsbehörden wie Zoll, Polizei und Staatsanwaltschaft überlassen. Allerdings würden die Mitarbeiter immer wieder geschult, um Betrugsversuche möglichst schnell erkennen zu können. Tritt eine neue Masche im Landkreis auf, werde deren Ablauf zügig im Jobcenter an alle kommuniziert. Alle Betrugsfälle werden laut Verwaltung an Polizei und Staatsanwaltschaft übergeben.

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