Meinung
Warum ein Wahlrecht ab 16 nur fair wäre
Es ist eine Debatte, die immer wieder aufflammt: Sollten bereits Jugendliche ab 16 Jahren ein Wahlrecht ausüben können? Erst vor wenigen Wochen stellten Oberstufenschüler des Veldenz-Gymnasiums in Lauterecken genau diese Frage auch den Bürgermeisterkandidaten in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein. Immerhin können 16- und 17-Jährige in Rheinland-Pfalz bislang nur bei Europawahlen ihre Stimme abgeben. Nicht so in Baden-Württemberg: Dort konnten Jugendliche dieser Altersgruppe zur Landtagswahl vor gut zwei Wochen erstmals ihr Kreuzchen machen.
Sind junge Menschen in unserem benachbarten Bundesland also schlicht reifer, sodass ihnen mehr politisches Urteilsvermögen zugetraut wird? Vermutlich nicht. Der Vergleich zeigt allerdings, wie willkürlich die Grenze zwischen politischer Mündigkeit und Ausschluss gezogen wird. Auch der Blick auf die gesamte Bundesrepublik zeigt: Es ist kompliziert. So können bei den Landtagswahlen 16- und 17-Jährige in sieben Bundesländern ihr Kreuzchen machen, bei den Kommunalwahlen wiederum in elf Ländern. Ein Flickenteppich – ähnlich wie im Bildungsbereich, bei dem jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht. Österreich ist da konsequenter: Seit 2007 gilt dort bundesweit ein Wahlrecht ab 16 Jahren.
Ab wann wird „korrekt“ gewählt?
Allein aus Gründen der Gleichbehandlung wäre es daher sinnvoll, über ein einheitliches Wahlalter nachzudenken. Doch genau hier beginnt wieder die eigentliche Diskussion. Gegner einer Wahlalter-Senkung argumentieren oft, dass sich viele Jugendliche kaum für Politik interessieren und daher nicht abschätzen können, welche Partei ihre Interessen am besten vertreten. Auch heißt es häufig: Wer mit 16 Jahren noch nicht voll geschäftsfähig ist und auch keinen Autoführerschein machen darf, sollte besser nicht über die Geschicke des Landes entscheiden.
Ganz so einfach ist es allerdings nicht. Darauf deutet zumindest eine vor drei Jahren veröffentlichte Studie der Psychologin Anna Lang von der Universität Erfurt hin. Sie hatte 16- und 17-Jährige sowie erwachsene Wähler zwischen 18 bis 75 Jahren befragt, welche Themen ihnen bei der Bundestagswahl wichtig sind. Anschließend gaben die Teilnehmer ihre Wahlentscheidung an. Diese galt – Achtung: dicke Anführungsstriche – als „korrekt“, wenn die politische Überzeugung gut zum Profil der Partei passt. Wer beispielsweise ein Tempolimit auf Autobahnen befürwortete, war bei den Grünen an der richtigen Adresse – und umgekehrt bei der FDP. Das Ergebnis war, dass die 16- und 17-Jährigen fast genauso entschieden hatten wie die volljährigen Wähler.
Ein kurzer Zeitsprung
An dieser Stelle sei daran erinnert, dass auch das Wahlrecht ab 18 Jahren in Deutschland nicht immer selbstverständlich war. Erst im Jahr 1972 durften 18-, 19- und 20-Jährige an der Bundestagswahl teilnehmen, nachdem der Bundestag unter Kanzler Willy Brandt eine Grundgesetzänderung beschlossen hatte. Immerhin konnten 18-Jährige bereits als Soldaten bei der Bundeswehr für den Verteidigungsfall einbezogen werden. Warum ihnen also nicht auch das Wahlrecht geben?
Heute stellt sich die Frage in neuer Form – für eine Generation, die erst die Corona-Pandemie hinter sich hat und nun mit einem Krieg in Europa und wirtschaftlichen Unsicherheiten aufwächst. Hinzu kommt der demografische Wandel, der gerade ländliche Regionen wie den Kreis Kusel besonders hart trifft. Die Gesellschaft wird älter, sodass viele der Jüngeren fürchten, dass ihre Interessen in der Politik an Gewicht verlieren.
Wenn am Sonntag, 22. März, in Rheinland-Pfalz ein neuer Landtag gewählt wird, könnten mit dem Wahlrecht ab 16 Jahren jedenfalls rund 64.000 Menschen mehr ihre Stimme abgeben. Das ging im März aus einer Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion an das Innenministerium in Mainz hervor. Für eine Änderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Landtag – die allerdings bisher nicht zustande kam. So bleibt abschließend zu sagen: Pech gehabt, liebe 17- und 18-Jährigen. Demokratie ist manchmal eben auch eine Frage des Wohnorts ...