Oberes Glantal Verbandgemeinde soll bis 2040 klimaneutral sein

Das Schutzkonzept umfasst auch den Umstieg auf erneuerbare Energien.
Das Schutzkonzept umfasst auch den Umstieg auf erneuerbare Energien.

Knapp ein Jahr nach dem Start steht das Klimaschutzkonzept für die Verbandsgemeinde Oberes Glantal. Neben einer Energie- und Treibhausgasbilanz enthält es auch einen Maßnahmenkatalog. Doch damit soll es nicht getan sein. Auch soll für den Klimaschutzmanager eine Planstelle ausgewiesen werden.

Einstimmig billigte der Verbandsgemeinderat am Dienstag in Nanzdietschweiler das Integrierte Klimaschutzkonzept für die kommunale Gebietskörperschaft mit 22 Gemeinden und knapp 29.000 Einwohnern. Gefördert wird es im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative. Das 182-Seiten-Papier ist Ergebnis der Zusammenarbeit von Klimaschutzmanager Felix Fauß und der EnergyEffizienz GmbH (Lampertheim).

Das von Fauß vorgestellte Konzept listet für neun Felder 47 Maßnahmen zur Einsparung von klimaschädlichen Emissionen auf. Als Ziel wird formuliert, bis 2040 Klimaneutralität in der Verbandsgemeinde zu erreichen.

Künftig jährlicher Bericht

Handlungsfelder sind neben anderen die kommunalen Liegenschaften, erneuerbare Energien, Mobilität bis hin zum Konsum. Vor allem in Liegenschaften der VG wie Schulen sei durch den Austausch von Heizungsanlagen und energetische Gebäudesanierung eine bessere Energieeffizienz zu erreichen, wird argumentiert. Auch im Fuhrpark und Beschaffungswesen der VG gebe es Reserven für Klimaschutz. Künftig werde jährlich ein Klimaschutzbericht vorgelegt, kündigte Fauß an, der seit Oktober 2021 Klimaschutzmanager ist.

Ratsmitglied Alwin Zimmer (AfD) warnte vor „Hysterie“ beim Klimaschutz. Angesichts der finanziellen Belastungen der Bürger sollte sich die VG auf wenige Projekte beschränken. Dagegen argumentierte Jörg Fehrentz (SPD), es gehe keineswegs um „Prestigeprojekte“ beim Klimaschutz. Die vorgeschlagenen Maßnahmen seien sinnvoll.

Nach dem Willen des VG-Rates soll das Klimaschutzkonzept, das bis Ende März bei der Bundesgesellschaft ZUG gGmbH vorzulegen ist, keinen Schlusspunkt bilden. Die Verwaltung soll eine Anschlussförderung zum Klimaschutzmanagement beantragen, da das Projekt Ende September endet. Zudem soll für den Klimaschutzmanager eine Planstelle ausgewiesen werden.

Offene Fragen bei Windkraft

Noch viele offene Fragen birgt das „Wind-an-Land-Gesetz“, das Sonja Mazak vom Planungsbüro WSW und Partner (Kaiserslautern) erläuterte. Das am 1. Februar in Kraft getretene Gesetz sieht gesetzliche verpflichtende Flächenziele für den Ausbau der Windenergie vor.

Danach sollen bis 1,4 Prozent der Landfläche bis 2027 und bis 2032 zwei Prozent für Windräder zur Verfügung gestellt werden. Aktuell sind lediglich 0,8 Prozent der Landfläche für Windkraft reserviert. Wie einige andere Bundesländer muss Rheinland-Pfalz künftig 2,2 Prozent der Landesfläche für Windenergie ausweisen. Änderungen gibt es auch im Baurecht, um den Windkraftausbau zu beschleunigen.

In einer früheren Version des Artikels wurde als Ziel für die Klimaneutralität das Jahr 2050 genannt. Das wurde korrigiert, richtig ist 2040.

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