Rammelsbach
Steinbruch-Erweiterung: Fragen, Antworten – aber keine Zahlen auf dem Tisch
Verständliche Fragen, klare Antworten – und doch bleibt so einiges rund um den Rammelsbacher Steinbruch diskussionswürdig oder sogar strittig. Das Thema bleibt ein heißes Eisen und glüht offenbar wieder heller, je näher nun der Tag einer Entscheidung rückt. Eine solche war für Mitte/Ende März angekündigt, wackelt aber wieder. Im Dunkeln bleibt auch weiterhin die Summe, die der Betreiber Basalt AG im Falle einer Erweiterungszusage auf den Tisch blättert.
Worum geht es? Dem traditionsreichen Wackenbruch droht das Aus. Von einem Ende der Ära spricht das Betreiberunternehmen: In den genehmigten Grenzen des derzeitigen Abbaugebiets schwinde das Material zusehends. Sechs, vielleicht sieben, höchstenfalls acht Jahre noch lasse sich dort Gestein fördern. Es sei denn, man dürfe jenseits bislang vertraglich geltender roter Linien weitersprengen.
Einige Anwohner von Plänen wenig erbaut
Die Basalt AG möchte nun Planungssicherheit und hat eine Erweiterung des Abbaugeländes beantragt – innerhalb grundsätzlich genehmigter Grenzen, die etwa das Bergrecht stecke. Eine Erweiterung des Areals in Richtung Rammelsbach und damit auch ein Näherrücken an den Ortsrand wäre demnach problemlos möglich, sofern der Gemeinderat seinen Segen erteile. Man bewege sich innerhalb aller genehmigter Werte, verletze keine Grenzen, hatten Repräsentanten der Steinbruch-Betriebsgesellschaft bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung im November betont.
So einige Bewohner des Ortes allerdings waren alles andere als erbaut vom Vorhaben der Basalt. In erster Linie die Grundstückseigentümer am südöstlichen Ortsrand waren nicht allesamt erbaut darüber, dass ihnen die Bagger näher auf die Pelle rücken sollen. Dabei fürchten die Anlieger neben größeren Lärm- und Staubbelästigungen auch Schäden an ihren Häusern. Und selbst wenn die ausbleiben sollten: Die Immobilien nahe der Abbruchkanten seien von einem erheblichen Wertverlust bedroht.
Bürgerentscheid bislang nicht genehmigt
Die Fronten sind seit geraumer Zeit verhärtet. Im Laufe von Frühling und Sommer vergangenen Jahres kochte die Sache besonders hoch, da gab’s sogar zeitweilig unverhohlene persönliche Angriffe. Das ist ausgestanden, wenn auch von den direkt Beteiligten noch nicht vergessen. Etwas Ruhe reingebracht in den Streit um eine mögliche Erweiterung des Gesteinsabbau-Areals hatte eine (Vor-)Entscheidung zur Güte. Warum nicht mehr direkte Demokratie wagen?, so die zugrundeliegende Idee.
Alle Bürger sollten darüber befinden, war sich der Rammelsbacher Gemeinderat im vergangenen Juni einig. Das scheint nicht zuletzt nach Auffassung des Ortsbürgermeisters auch insofern sinnvoll, als die Zukunft des Steinbruchs alle, aber wirklich alle Rammelsbacher etwas angehe. Direkt oder indirekt – durch Negativwirkungen wie Lärm- und Staubemissionen, aber auch durch positive Effekte für die Gemeindekasse – sei letztlich jeder Bürger betroffen.
Der Rat verständigte sich darauf, vonseiten des Gremiums selbst einen Bürgerentscheid anzustoßen – der, anders als ein Bürgerbegehren, vom Rat initiiert wird. Der Termin dafür steht schon – doch ist offenbar die zuständige Genehmigungsbehörde mit der Sache nicht zufrieden. Probleme bereitet wohl die Begründung, die man nicht gelten lassen möchte.
Rat befürchtet schmale Basis für Entscheidung
Idee der Rammelsbacher Ratsmitglieder war, die wenigen verbleibenden Kolleginnen und Kollegen zu schonen, denen die Entscheidung über Wohl oder Wehe aufgehalst werden soll: Wegen Befangenheit, so viel ist laut Ortsbürgermeister Thomas Danneck klar, müssten einige vom Ratstisch wegrücken, dürften wegen direkter Betroffenheit von der späteren Entscheidung nicht mitdiskutieren, erst recht nicht die Hand heben. Das sieht die Gemeindeordnung vor.
Dass nur eine Handvoll oder noch weniger Rammelsbacher Ratsmitglieder über eine Entscheidung von solcher Tragweite befinden sollen, möchte der gesamte Rat vermeiden. Und so tüftelt man nun an einer Begründung herum, die der Behörde genehm sein könnte. Kommt es zum Entscheid, dürfen die Rammelsbacher am Tag der Landtagswahl ein Kreuzchen mehr machen. Wird den Bürgern die Entscheidung verwehrt, will Danneck trotzdem wählen lassen – abseits des Wahllokals. „Wir werden uns dann nach dem Mehrheitswillen richten.“
Höhe des Angebots noch immer unbekannt
Fragen allerdings bleiben. Einige haben die Kritiker schon früh vorgelegt. Der Ortsbürgermeister hat sie fast allesamt beantwortet, wie er sagt. Schuldig geblieben ist er bislang die Antwort auf die Frage, in welcher Höhe sich ein Ja zur Erweiterung für die Gemeinde auszahle. Danneck betonte, er sei noch immer nicht dazu berechtigt, die bisher nur in nichtöffentlicher Ratssitzung genannten Zahlen öffentlich zu machen.
Eine Vorstellung zur finanziellen Dimension des Vorhabens vermittelt jedoch die Antwort auf eine weitere Frage, die beantwortet ist: Eine Bürgerin hatte wissen wollen, ob sich der Haushalt der Gemeinde bei einer Zustimmung und der damit verbundenen zusätzlichen Zuwendungen ausgleichen lasse. Diese Frage hat der Ortschef mit einem klaren Nein beantwortet.
Grundsteuersatz klettert in die Höhe
Momentan wird der Haushaltsplan für 2026 aufgestellt. Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt bereits bei 600 Prozent, rückwirkend zum 1. Januar 2025 so festgelegt. Damit ist der sogenannte Deckel für die Hebesätze im Kreis Kusel erreicht. Dass die Kommunalaufsicht zu unangenehmen Maßnahmen wie finanztechnischer Zwangsverwaltung greifen könnte, sollte der Rat sich weigern, den Steuersatz weiter hochzusetzen, ist also erst im kommenden Jahr wieder zu erwarten. Bekannt wurde, dass die möglichen, an eine Steinbrucherweiterung geknüpften zusätzlichen Einnahmen beim Steuerhebesatz 178 Prozentpunkte ausmachen würden.
Laut Ortsbürgermeister könnte sich also die Entscheidung pro oder kontra Steinbrucherweiterung künftig bei der Höhe der Grundsteuer bemerkbar machen. Ohne zusätzliche Einnahmen komme der Rat um eine weitere Erhöhung nicht herum. Es sei dasselbe Lied wie seit Jahren: Das Land setze den klammen Gemeinden die Pistole auf die Brust.