Kusel Reaktion auf Wochenendkolumne: Borger darf als Richter kein Beigeordneter sein

Könnte (ehrenamtlicher) Erster Kreisbeigeordneter werden, müsste dann aber sein Amt als Richter ruhen lassen: Sebastian Borger.
Könnte (ehrenamtlicher) Erster Kreisbeigeordneter werden, müsste dann aber sein Amt als Richter ruhen lassen: Sebastian Borger.

In der Samstagausgabe wurde in der Wochenendkolumne „Nebenbei bemerkt ...“ darüber spekuliert, wie aus dem Landtagsersatzkandidaten der CDU, Sebastian Borger, ein Landtagsabgeordneter werden könnte – vorausgesetzt, der CDU-Bewerber im Wahlkreis Kusel, Otto Rubly, gewinnt das Direktmandat und gibt es vorzeitig ab. Dabei war Borger auch als möglicher Erster Kreisbeigeordneter ins Gespräch gebracht worden.

Auf der Facebookseite der Kuseler RHEINPFALZ entspann sich daraufhin eine Diskussion. Der Grund: Borger arbeitet als Richter, der nebenamtlich keine exekutive Funktion wahrnehmen darf. So heißt es in Paragraf 4 des Deutschen Richtergesetzes: „(1) Ein Richter darf Aufgaben der rechtsprechenden Gewalt und Aufgaben der gesetzgebenden oder der vollziehenden Gewalt nicht zugleich wahrnehmen.“ Wie Borger auf Anfrage der RHEINPFALZ ergänzt, hat er deswegen in seiner Heimatgemeinde Neunkirchen am Potzberg nicht als Beigeordneter weitermachen dürfen. Erster Kreisbeigeordneter dürfte Borger also nur werden, wenn er seinen Job als Richter aufgibt oder das Richterverhältnis für eine Beurlaubung unterbricht/ruhen lässt. Das könnte bei einem Einzug in den Landtag der Fall werden, wohl aber kaum für eine ehrenamtliche Position.

Der CDU-Kreisvorsitzende erteilt auch der Spekulation um einen möglichen früheren Rückzug Rublys eine Absage: „Ich gehe davon aus, dass Otto Rubly im Fall einer Wahl das Mandat für die gesamte Wahlperiode ausüben wird, wie es seiner Persönlichkeit entspricht.“ Mit seiner Ersatzkandidatur wolle er ein klares Zeichen der Unterstützung setzen, so Borger.

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