KUSEL
Polizistenmorde: Welche Gesetze wie geändert werden sollten
Am 31. Januar erschoss mutmaßlich ein fanatischer Jäger und Wilderer bei Kusel zwei Polizisten. Am 3. Juni schoss ein Jäger und Rechtsanwalt in Saarbrücken auf Polizisten. Die Parallele: Beide Männer waren zuvor schon häufig mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Behörden und Justiz hatten es aber nicht geschafft, ihnen das Handwerk zu legen. Im Gegenteil: Unfassbare Pannen, Nachsicht und das Ausbleiben von Konsequenzen mögen die Männer in dem Glauben bestärkt haben, dass sie tun und lassen können, was sie wollen.
Was müssten Gesetzgeber und Verwaltungen ändern, um Polizei und Bürger künftig besser zu schützen?
Mit den Erkenntnissen, die bisher im Vorfeld und aus dem Prozess gewonnen wurden, kristallisieren sich drei Bereiche heraus: Jagdrecht, Waffenrecht und behördliche Abläufe.
Welche Gründe sprechen für eine Änderung des Jagdrechts?
Wenn ein Autofahrer betrunken gegen ein Straßenschild fährt, dann muss er seinen Führerschein abgeben – und zwar sofort. Bevor also ein Strafbefehl oder Urteil ergangen ist. Wenn ein Jäger auf einen anderen schießt, dann darf er seinen Jagdschein und damit seine Waffen so lange behalten, bis ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist. Erst dann beginnt das Entzugsverfahren, das noch einmal lange dauern kann. Im Fall Andreas S. (mutmaßlicher Täter von Kusel) dauerte es vier Jahre lang, von 2004 bis 2008, bis er seine Waffen tatsächlich erstmals abgeben musste. Im Fall Michael E. (Täter von Saarbrücken) vergingen beim ersten Waffenentzug sogar neun Jahre zwischen Festnahme und tatsächlichem Entzug der Waffen. Es erscheint deshalb angezeigt, wie bei einem Trunkenheits-Unfall zu verfahren: Wenn ein Jäger eine Tat begeht, die mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen bewehrt ist, müsste der Jagdschein (und folglich die Waffen) zwingend sofort eingezogen werden.
Welche politischen Akteure befürworten eine Gesetzesverschärfung?
Die rheinland-pfälzischen Grünen plädieren für Verschärfungen. Ebenso die CDU Rheinland-Pfalz: Der Blick in die Landesjagdgesetze sei „absolut sinnvoll und notwendig. Wir müssen stärker an jene heran, die Waffenschein und Besitzkarten haben und gleichzeitig durch andere Delikte aufgefallen sind. An dieser Stelle darf es keine Grauzonen und Reibungsverluste geben.“ Die saarländische SPD-Landtagsfraktion äußert sich vage: „Sobald sich eine Handlungsnotwendigkeit ergibt, werden wir das umgehend vorantreiben.“
Was sagen die anderen?
Die CDU-Landtagsfraktion im Saarland hält das geltende Recht für ausreichend. Sie schreibt: Es „besteht derzeit die Möglichkeit, einen Jagdschein trotz Einlegung von Rechtsmitteln durch Sofortvollzug einzuziehen“. Ähnlich argumentiert die SPD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz.
Was spricht gegen die Argumente der CDU Saar und der SPD Rheinland-Pfalz?
Es handelt sich derzeit um Kann- und Soll-Bestimmungen, die zudem in der Regel erst bei Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils greifen. De facto wird ein Sofortvollzug viel zu selten angeordnet. Bei den mutmaßlichen Tätern von Kusel und Saarbrücken war es auch nicht der Fall.
Wer seinen Jagdschein verliert, etwa weil er eine Straftat begangen hat, soll im Saarland „nicht mehr als fünf Jahre“ auf diesen verzichten müssen. Die Wiedererteilung kann von einer Prüfung abhängig gemacht werden. Andreas S. erhielt seinen Jagdschein 2012 nach vier Jahren Sperre wieder – ohne Prüfung. Ist dieses Gesetz zu lax?
Die CDU-Fraktion im Saarland meint: nein. Alles sei gut geregelt. Die Rechtslage gebe den Behörden „alle Möglichkeiten an die Hand, um zu verhältnismäßigen Ergebnissen zu kommen“. Die CDU Saar hat „höchstes Vertrauen in die richtige Anwendung des Jagdgesetzes durch die zuständigen Behörden“. Die SPD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz sieht es ähnlich. Die rheinland-pfälzischen Grünen hingegen vertreten die Auffassung, dass das Bundesjagdgesetz eine Sperrzeit von fünf Jahren vorschreibt. Die saarländische Praxis, kürzere Sperrzeiten zu verhängen, stehe im Widerspruch zum Bundesgesetz. Die Grünen sind auch offen dafür, den Jagdschein erst nach Bestehen einer Prüfung wiederzuerteilen.
Als Andreas S. seinen Jagdschein zum zweiten Mal abgeben musste, gab er seine Waffen einfach seiner Frau und benutzte sie weiter. Saar-Behörden hätten die sichere Verwahrung kontrollieren müssen, taten es aber nicht. Ist hier eine neue gesetzliche Regelung erforderlich?
Die Grünen fordern, dass Munition „nur noch dort gelagert werden darf, wo geschossen wird“, also im Schützenhaus und im Jagdhaus. Eine „kalte Waffe“ ohne Munition stelle keine unmittelbare Gefahr dar. Auch in diesem Punkt ist die CDU-Fraktion Saar der Auffassung: Alles soll so bleiben wie es ist. Die Pflichten der Waffenbesitzer seien bereits „mehrfach verschärft worden“. Die Einhaltung der Regeln „unterliegt der Kontrolle der zuständigen Behörden“. Alle übrigen Befragten äußerten sich vage. Kommentar
Die gesamte Berichterstattung über den Polizistenmord, Texte, Fotos, Videos, finden Sie hier.
So soll die Tat mutmaßlich zeitlich abgelaufen sein: