Schönenberg-Kübelberg RHEINPFALZ Plus Artikel Pflegeerlaubnis einer Tagesmutter: Wie der Kreisrechtsausschuss entschieden hat

Im September 2024 wurde der Tagesmutter die Pflegeerlaubnis entzogen. „Ich durfte vom einen Tag auf den anderen nicht mehr arbei
Im September 2024 wurde der Tagesmutter die Pflegeerlaubnis entzogen. »Ich durfte vom einen Tag auf den anderen nicht mehr arbeiten«, sagte sie vergangenes Jahr im RHEINPFALZ-Gespräch.

Im Jahr 2024 wurde der Tagesmutter Corinna Dahl aus Schmittweiler ihre Pflegeerlaubnis entzogen. Sie wehrte sich dagegen. Nun hat der Kreisrechtsausschuss entschieden.

Seit Mitte 2021 betreibt Corinna Dahl die Kindertagespflege „Apfelbäumchen“ in Schmittweiler (Schönenberg-Kübelberg). Im September 2024 wurde ihr die Pflegeerlaubnis entzogen – vorausgegangen waren einige vorzeitig beendete Betreuungsverhältnisse in ihrer Einrichtung, zudem diverse Auseinandersetzungen mit Eltern und entsprechend verhärtete Fronten. Dahl hatte etwa moniert, dass manche Eltern ihre Betreuungsverträge nicht aufmerksam gelesen hätten und viele Kinder krank in die Einrichtung gebracht worden seien. Eine Elterngruppe wiederum hatte unter anderem kritisiert, dass die Tagesmutter Kindern Verantwortung für bestimmte Situationen übertragen habe, die sie auf dem ihrem Alter entsprechenden Entwicklungsstand nicht hätten meistern können. Zudem hatte die Gruppe die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Tagesmutter beanstandet.

Den Entzug der Erlaubnis durch das Jugendamt des Landkreises Kusel fand Dahl völlig ungerechtfertigt, wie sie der RHEINPFALZ in einem Gespräch vergangenes Jahr mitteilte. Die Kreisverwaltung begründete diesen Schritt damit, dass die Schmittweilerin, die die Kinder in ihren eigenen vier Wänden in der Lindenstraße betreut, die „erforderlichen Eignungsvoraussetzungen nicht mehr erfülle“. Die Verwaltung verwies unter anderem auf eine „auffällige Häufung von Betreuungsabbrüchen binnen kurzer Zeit“, auf fehlende Reflexionsfähigkeit und auf Kommunikationsprobleme mit Eltern. Auf dem Verwaltungsgerichtsweg konnte die gelernte Erzieherin die sofortige Vollziehung des Erlaubnisentzugs abwenden, sie durfte noch im Herbst 2024 wieder arbeiten, wenngleich sie mit einem beschädigten Ruf zu kämpfen hatte.

„Keine schweren Pflichtverletzungen“

Der Kreisrechtsausschuss hatte noch über die Angelegenheit zu befinden. Dies hat er nun, etwa eineinhalb Jahre, nachdem Dahl der Bescheid über den Entzug der Pflegeerlaubnis zugegangen ist, getan. In einem Schreiben des Kreisrechtsausschusses, das der RHEINPFALZ vorliegt, wird die Maßnahme des Jugendamts der Kreisverwaltung als „rechtswidrig“ bezeichnet.

Das Gremium beruft sich dabei insbesondere auf die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Neustadt und des Oberverwaltungsgerichts Koblenz: „Die Gerichte haben zu Recht festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Aufhebung der Pflegeerlaubnis nicht vorliegen.“ Schwere Pflichtverletzungen, „die nahelegen, dass die Eignung als Tagespflegeperson (...) entfallen ist“, seien nach Auffassung des Aussschusses nicht gegeben. Die Kreisverwaltung habe „vollständig außer Acht gelassen“, dass die Tagesmutter „in der Zeit von Dezember 2021 bis Juli 2024 insgesamt 42 Betreuungsverhältnisse hatte, von denen lediglich neun vorzeitig beendet wurden. Die überwiegende Mehrzahl der Betreuungsverhältnisse verlief positiv“. Das würden zahlreiche Rückmeldungen von Eltern belegen. Von einer „auffälligen Häufung“ könne daher nicht die Rede sein.

18 Monate bis zur Entscheidung

Die einzelnen Konfliktfälle zeigen „überwiegend unterschiedliche Erziehungsvorstellungen, Konflikte über Krankheitsmeldungen oder vertragliche Auseinandersetzungen, nicht zwangsläufig mangelnde Eignung“, so der Kreisrechtsausschuss. Selbst wenn man der Tagesmutter Mängel im Verhalten unterstellen würde, rechtfertige dies nicht den Eingriff in die Berufsfreiheit.

Corinna Dahl selbst fühlt sich in dem Ergebnis bestätigt, sagt sie der RHEINPFALZ: „Das ist im Prinzip ja das, was auch schon die Verwaltungsgerichte entschieden haben.“ Es sei damit bewiesen worden, dass das Jugendamt Fehler gemacht habe. „Schade ist nur, dass es 18 Monate bis zu dieser Entscheidung gedauert hat“, fügt Dahl hinzu. Nun könne sie auch Schadenersatzforderungen stellen. „Wobei sich das voraussichtlich auch noch eine Weile hinziehen wird“, sagt die 43-Jährige. Ihre Kindertagespflege sei aktuell ausgelastet. Die Tagesmutter spricht von „tollen Kindern und tollen Eltern“. Über diese Entwicklung sei sie froh. Dennoch wirke die ganze Sache emotional nach: „Und geredet wird immer noch viel.“

Fall scheint damit abgeschlossen

Nach Auskunft der Verwaltung akzeptiert der Kreis die Entscheidung des Rechtsausschusses. Dem Verwaltungsgericht Neustadt, das bereits mit der Sache befasst war, liege keine Klage gegen dessen Entscheidung vor.

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