Kreis Kusel RHEINPFALZ Plus Artikel Parksünderbilanz: Erhebliche Unterschiede in den Verbandsgemeinden

Auf Bürgersteigen und Radwegen haben parkende Autos nichts verloren. Wird man erwischt, droht ein Bußgeld. Es können sogar Punkt
Auf Bürgersteigen und Radwegen haben parkende Autos nichts verloren. Wird man erwischt, droht ein Bußgeld. Es können sogar Punkte in Flensburg drohen.

Eine RHEINPFALZ-Anfrage bei den Verwaltungen hat große Diskrepanzen im Falschparkverhalten in den Verbandsgemeinden ergeben. Wo besonders viel kontrolliert wird.

Die Tätigkeiten des Ordnungsamts werden selten positiv bewertet. Anwohner, deren Gehwege durch Falschparker blockiert werden, wünschen sich striktere Kontrolle und konsequentere Freihaltung des für sie relevanten Platzes, während es auf anderer Seite wohl kaum etwas Ärgerlicheres gibt, als aufgrund von – zum Teil unbewusst begangenen – Parkverstößen zur Kasse gebeten zu werden. Innerhalb dieses Spannungsverhältnisses operieren die Ordnungshüter.

Deutliche Unterschiede bei den Fallzahlen

In der Bilanz für das vergangene Jahr fallen einige Dinge ins Auge, während andere Erkenntnisse wenig überraschend sind. Insgesamt wurden im Landkreis im vergangenen Jahr knapp 2200 Verwarnungs- und Bußgeldverfahren im ruhenden Verkehr eingeleitet. Grob heruntergebrochen sind das sechs pro Tag. Interessant ist die innerkreisliche Verteilung dieser Maßnahmen: Während in der Verbandsgemeinde (VG) Kusel-Altenglan 1265 und in Lauterecken-Wolfstein 826 sogenannte Knöllchen verteilt wurden, verzeichnete die einwohnerstärkste VG Oberes Glantal lediglich circa 100 Parkverstöße. Als einen Grund dafür nennt Ingolf Hewer von der Verwaltung im Süden des Kreises, dass die Verbandsgemeinde keinen designierten Kontrolldienst für den ruhenden Verkehr unterhält, sondern die dafür Zuständigen auch verschiedene weitere Aufgaben im kommunalen Vollzugsdienst zu erledigen haben.

Finanzielles Volumen der Verfahren

Diese Differenzen schlagen sich freilich auch im finanziellen Umfang der Verwarnungen nieder. Das Geld, das von Falschparkern gezahlt wird, wandert auf direktem Wege in die Kassen der Verbandsgemeinden. In Kusel-Altenglan und Lauterecken-Wolfstein handelt es sich hierbei um Einnahmen von ungefähr 30.000, respektive 20.000 Euro, wobei die VG Oberes Glantal im vergangenen Jahr gerade einmal 2800 Euro nach Parksünden verbucht hat. Alle drei Verbandsgemeinden betonen jedoch den nicht finanziell motivierten Hintergrund: Besonders wichtig sei vielmehr die präventive Wirkung der Kontrollen, die Autofahrer davon abbrächten, falsch zu parken.

So werde die Position der Fußgänger als „schwächstem Verkehrsteilnehmer“ gestärkt: Vor allem Kinder würden durch das durch Falschparker erwirkte Ausweichen auf die Straße in Gefahr gebracht, argumentiert die Verwaltung der VG Lauterecken-Wolfstein. Zumindest einen kleinen symbolischen Beitrag zum Aufbessern der chronisch klammen Kassen schreibt man den Knöllchen in der Kreismitte zu: „Dabei sei aber auch erwähnt, dass viele für sich genommen unrelevante Positionen in Summe auch einen Unterschied ausmachen können.“

Schwerpunkt: Gehwegparken und frequentierte Ortsteile

Kontrolliert wird logischerweise vor allem dort, wo viele Menschen unterwegs sind: in Geschäftsbereichen, rund um das Westpfalz-Klinikum in Kusel oder in den Zentren von Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr. Am häufigsten beanstandet wird das Parken auf Gehwegen – insbesondere dann, wenn Fußgänger ausweichen müssen. Auch falsche oder fehlende Parkscheibennutzung führt regelmäßig zu Strafzetteln. Diese behördlich bekannten Schwerpunkte werden regelmäßig kontrolliert – wobei diese Information nicht als Freifahrtsschein zum Parken nach eigenem Gusto in weniger belebten Gegenden genommen werden sollte, da die Kommunen angeben, auch flexibel und auf Beschwerden von Anwohnern hin andernorts zu kontrollieren.

Drohende Strafen für Parksünder

Das höchste Bußgeld für einen Falschparker im Kreis Kusel im Jahr 2025 belief sich auf 70 Euro sowie einem Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister. Das Vergehen: Ein widerrechtlich abgestelltes Auto blockierte einen Bürgersteig.

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