Kusel RHEINPFALZ Plus Artikel Mobilität im Alter: Experten mildern Sorgen vor möglichem Führerscheinentzug

Auch und gerade ältere Menschen sind im ländlichen Raum auf den Führerschein angewiesen. Mit zunehmendem Alter steigt die Angst,
Auch und gerade ältere Menschen sind im ländlichen Raum auf den Führerschein angewiesen. Mit zunehmendem Alter steigt die Angst, die Fahrerlaubnis zu verlieren.

Bei einem Aktionstag hat das Netzwerk für das Alter am Donnerstag im Bürgerhaus in Quirnbach viele Informationen rund um das emotionsgeladene Thema „Mobilität im Alter“ geliefert. Vorträge von fachkundigen Teilnehmern und eine Podiumsdiskussion trugen dazu bei, die Problematik aufzufächern.

Mit dabei waren der Neurologe Alfred Alt, die Ärztin Claudia Krack von der Alzheimer Gesellschaft Rheinland-Pfalz, die Anwältin Annika Lotter, der Fahrlehrer Dieter Lotter, Steffen Kreutz von der Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises sowie Karl-Heinz Schoon, Mobilitätsbeauftragter des Landkreises Kusel.

Ein Anliegen war es, Senioren die Angst davor zu nehmen, dass ihnen abrupt der Führerschein entzogen wird und sie nicht mehr mobil sind. Denn Mobilität sei auch im Alter nach wie vor interessant und vor allem wichtig gerade im ländlichen Raum.

Fakten müssen auf den Tisch

Oft sähen sich Ärzte und Behörden mit folgender Situation konfrontiert: Besorgte Angehörige wenden sich an sie, weil sie der Meinung sind, dass Oma oder Opa, Mama oder Papa oder der Partner nicht mehr sicher (genug) Auto fahren können. Bloße Behauptungen aber reichten nicht für einen Führerscheinentzug, das stellten alle Beteiligten klar. Es müssten schon Fakten auf den Tisch, in Form eines verkehrsmedizinischen Gutachtens. „Und dazu braucht man immer eine individuelle Begutachtung“, betonte Neurologe Alt. „Nicht jeder, der die Diagnose ,Mittelgradige Demenz' erhalten hat, ist damit automatisch fahrtauglich oder fahruntauglich.“

Immerhin habe man mit dem Führerschein zunächst einmal auf unbegrenzte Zeit die Fahrerlaubnis erlangt. Ein Eingriff in dieses gesetzlich garantierte Recht müsse verkehrsmedizinisch genau begründet und nachvollziehbar sein. Und es müsse eine drohende Gefahr vorliegen.

Behörde muss zur Prüfung auffordern

„Wir als Ärzte dürfen nicht einfach anrufen und zur Überprüfung von Demenzkranken auffordern“, sagt Alt mit Nachdruck. „Aber wenn ich zum Beispiel feststelle, dass jemand überhaupt nicht hört, wäre das verkehrsmedizinisch relevant.“ Der Mediziner tritt grundsätzlich erst nach Aufforderung durch eine Behörde mit dem Betroffenen in Kontakt.

Nach der Untersuchung könne der Arzt eine Aktennotiz vornehmen, dass er seinen Patienten auf die Fahruntauglichkeit hingewiesen hat. „Damit bin ich meiner Aufklärungspflicht nachgekommen und bin raus aus der Sache. Ich darf aber nicht einfach die Angehörigen anrufen oder das einer Behörde melden.“

Vor endgültigem Aus auch Auflagen denkbar

Auch bei einer offiziell von Behörden angeordneten Begutachtung kann der Arzt zu dem Schluss kommen, dass eine endgültige Aussage über eine Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit noch nicht getroffen werden kann und eine Nachuntersuchung empfehlen oder die Fahrerlaubnis unter Auflagen befürworten.

Wenn ein Gutachten vorliege, entscheide die zuständige Behörde, was sie damit macht. Einen Betroffenen freiwillig zum Verzicht auf seinen Führerschein zu motivieren, ist nach der Erfahrung des Arztes schwierig. „Dazu muss man den Betroffenen schon gut kennen.“ Wichtig sei auch, ob der Betroffene seither Unfälle verursacht hat, ob eine psychische Unruhe vorliegt oder ob er Kupplung und Bremspedal nicht mehr unterscheiden kann.

„Führerscheinverlust kein Grund zur Verzweiflung“

Auf die rechtlichen Aspekte wie zum Beispiel die Haftung im Schadensfall oder sogar die strafrechtliche Relevanz wies Anwältin Annika Lotter hin. Dass technische Hilfen durch moderne Assistenzsysteme von vielen Senioren aus Unkenntnis nicht genutzt werden, ist die Erfahrung von Fahrlehrer Dieter Lotter.

Aber selbst wenn eine Fahruntauglichkeit unzweifelhaft festgestellt werden sollte, sei dies kein Grund zur Verzweiflung. Karl-Heinz Schoon informiert über viele weitere Möglichkeiten der Mobilität wie Bürgerbusse und Ruftaxis, die in ihrer Mobilität eingeschränkte Senioren sogar an der Haustür abholen. Allerdings seien sie nur in den Grenzen der Verbandsgemeinde verfügbar und würden von der öffentlichen Hand unterstützt. Schoon betont, dass das Gemeinschaftserlebnis kollektiver Mobilität Spaß machen könne – wie im Urlaub.

Info

  • Bürgerbusse fahren jeden Dienstag und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, sie können Montag und Mittwoch von 14 bis 16 Ihr unter Telefon 06373 504108 gebucht werden oder unter buchung@buergerbus-og.de; Infos auf www.buergerbus-og.de.
  • An allen Tagen der Woche steht das Ruftaxi bereit, es ergänzt das Fahrplanangebot des ÖPNV und verkehrt wie Buslinien nach einem festen Fahrplan, aber nur auf Vorbestellung unter 0621 1077077.
  • Mehr Infos auf mobilitaetswerk.de/kusel.

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