Kusel / Kaiserslautern
Messerstiche in der Flüchtlingsunterkunft Kusel: 30-jähriger soll für fünfeinhalb Jahre hinter Gitter
Versuchter Totschlag in zwei Fällen und gefährliche Körperverletzung: Wegen dieser Tatbestände hat eine Große Strafkammer des Landgerichts in Kaiserslautern einen heute 30 Jahre alten Kurden zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Für fünfeinhalb Jahre soll der Mann ins Gefängnis.
An der Schuld des Kurden bestand kein Zweifel, zumal er die Vorwürfe von vornherein eingeräumt hat. Für sich selber hat der Verurteilte die Schuldfrage allerdings schon vor dem Urteilsspruch geklärt: Schuldig sind der Suff, das Koks – und schlechte Menschen, die ihm übel mitgespielt hätten. Verantwortlich sind außerdem, wie meist, die anderen – im konkreten Fall zwei Männer, die den 30-Jährigen „von oben herab“ behandelt und seine Mutter schwer beleidigt haben sollen.
Tief verwurzelte Abneigung unter Landsleuten
Die toxische Mischung aus Alkohol (beim Angeklagten) und Drogen (bei den Opfern) sowie einer offenbar tief verwurzelten Abneigung zwischen Landsleuten unterschiedlicher ethnischer Herkunft haben im September 2025 zu einer bewaffneten Attacke auf zwei Bewohner der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) in Kusel geführt. Alle drei Hauptbeteiligten sind türkische Staatsbürger, der Angeklagte aber gehört einer kurdischen Minderheit an.
Dies habe zunächst im Alltag der Kuseler Einrichtung keine Rolle gespielt: Man kannte sich, angeblich hat man sich sogar geschätzt: Er habe „sehr gute Geschäfte“ mit dem Angeklagten machen können, blickte eines der Messerstich-Opfer lobend auf gegenseitige Handelsbeziehungen zurück. Was das für Geschäfte waren, blieb im Dunkeln.
Angeblich am Tattag eine Flasche Whiskey geleert
Lohnenden Geschäften geht, glaubt man dem Angeklagten, auch ein Marokkaner nach, der in der AfA steten Nachschub an günstigem Whiskey liefere: Weil dieser Geschäftsmann nur zehn Euro die Flasche verlange, gönne er sich regelmäßig das edle Getränk – so auch am Tattag, an dem er eine ganze Flasche geleert habe, schilderte der 30-Jährige.
Warum? Nun, vielleicht auch aus Frust. Sein Asylantrag sei abgelehnt worden, dabei sei er seinen Schleusern noch 7000 Euro schuldig. Zudem gebe er sich doch solche Mühe, sich zu integrieren und mache sich nach nun drei Jahren in Deutschland auch daran, die Sprache zu erlernen. Allerdings hatte er sogar in seiner Muttersprache so einige Probleme, sich verständlich zu machen. Auch schien er einige Fragen, die ihm sein Dolmetscher übersetzte, gar nicht recht zu verstehen.
Belangloser Streit vorm Supermarkt ufert aus
Wohl auch wegen der unheilvollen Wirkung des Alkohols war am Tattag ein eher belangloser Streit ausgeufert: Die erste Eskalationsstufe wurde indes einige Stunden vor den Stich-Exzessen erreicht. Das Trio kriegte sich schon am Nachmittag in die Haare, und dabei zog noch der Kurde den Kürzeren. „Die wissen, dass sie normalerweise keine Chance gegen mich haben, wenn ich nicht trinke“, zeigte sich der Angeklagte von seinen körperlichen Stärken überzeugt.
Weil die Widersacher aber zu zweit waren und er vom Geist des Alkohols geschwächt, hoben beim üblichen Stelldichein vorm Lidl-Markt unweit des Kuseler Friedhofs lautes Geschrei und Gezeter an. Mehrere Polizeistreifen eilten herbei, um dem unseligen Treiben ein Ende zu bereiten. Ein Beteiligter musste ins Krankenhaus – eben der Kurde, dem im Eifer des Gefechts die Nase gebrochen worden war.
Karriere als Profimusiker liegt fürs Erste auf Eis
„Er hatte eine Art Gitarre – die war hin, die hat er selbst kaputt geschlagen“, erinnerte sich eine Polizistin an eine Folge des Handgemenges auf dem Lidl-Parkplatz. Das Musikinstrument spielt indes für den Kurden eine wichtige Rolle. Denn er ist nach eigenen Angaben nach Deutschland geflohen, um hier Profimusiker zu werden. Die Karriere muss nun für eine Weile auf Eis gelegt werden, weil es am Abend nach der Lidl-Prügelei zu einer folgenreichen „Klärung“ kam, die den Mann fürs Erste seine Freiheit kostet.
Als die Nacht fast angebrochen war, suchte der Kurde die Stube auf, in der die Brüder und deren Freunde zusammenhockten. Zu seiner „eigenen Sicherheit“ habe er das Messer mitgenommen, ließ er das Gericht wissen. Was ihn dann geritten habe, es auch zu gebrauchen, könne er sich aber selbst nicht mehr erklären. Böse Absicht sei es nicht gewesen, eher eine Reaktion auf Provokationen seiner Widersacher. „Ich bin überhaupt nicht aggressiv, da können Sie jeden fragen“, versicherte der 30-Jährige den Prozessbeteiligten.
Stiche hätten allzu leicht tödlich enden können
Aggressiv oder nicht: Eine Haftstrafe war logische Konsequenz, nachdem es keine Anzeichen einer Schuldunfähigkeit wegen psychischer Erkrankungen gegeben hatte. An den Folgen hat zumindest eins der Opfer noch zu leiden: Der 31-jährige Türke gab zu Protokoll, dass er bis an sein Lebensende nicht mehr arbeiten könne, weil sein Arm nicht mehr zu gebrauchen sei. Nach Angaben von Medizinern wäre einer der tiefen Stiche wohl tödlich gewesen, wäre die zwölf Zentimeter lange Klinge nur einen Zentimeter weiter eingedrungen.