Kreis Kusel
Masern: Wie gut sind die Kinder im Kreis Kusel geschützt?
Warum spricht man in der Pfalz gerade wieder über Masern?
Ende Oktober wurde dem Gesundheitsamt in Karlsruhe ein erster Masernfall gemeldet, Tage später sprachen die Behörden dort von 27 Infizierten. Und auch im Kreis Südwestpfalz erkrankten daraufhin Kinder. Der Ausbruch ist offiziellen Angaben zufolge auf eine mehrtägige Konferenz einer Freikirche in Karlsruhe zurückzuführen.
Wie gefährlich sind Masern?
Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit, sondern können schwere Verläufe nehmen. Sie gelten als extrem ansteckend und können auch Erwachsene befallen. Typische Symptome sind Ausschlag, Fieber, Katarrh (Atemwegserkrankung mit Schleimabsonderung) und Bindehautentzündung. Insbesondere bei Kindern unter fünf Jahren kann es laut Bundesgesundheitsministerium zu heftigen Komplikationen kommen, zum Beispiel zu einer Lungen- oder einer Gehirnentzündung (Enzephalitis). Oder gar zu einer sehr seltenen, aber stets tödlich verlaufenden „subakuten sklerosierenden Panenzephalitis“, einer fortschreitenden Gehirnentzündung, die meist erst nach ein paar Jahren ausbricht. Auch wenn es nicht so weit kommt, kann zumindest das Immunsystem stark geschwächt werden. Dann haben andere Erreger leichtes Spiel.
Wie soll man sich vor Masern schützen?
Die Ständige Impfkommission beim Robert-Koch-Institut empfiehlt eine zweifache Impfung im Abstand von vier Wochen, die bis zum Alter von 15 Monaten erledigt sein sollte. Üblicherweise wird eine Kombi-Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln verabreicht.
Gibt es eine Impfpflicht?
Seit ein paar Jahren müssen in Deutschland alle nach 1970 Geborenen geimpft sein, falls sie in einer Einrichtung leben, arbeiten oder betreut werden. Dazu gehören Kindergärten, Horte und Schulen, aber auch Flüchtlingsunterkünfte.
Was ist, wenn Kinder trotzdem nicht geimpft sind?
Wenn Eltern Kinder für den Kindergarten anmelden, haben sie einen Impfnachweis vorzulegen. Können sie das nicht, muss ihr Nachwuchs zu Hause bleiben. Bei der Schulanmeldung wird dann erneut kontrolliert, ob ein Masernschutz vorliegt. Wenn er fehlt, kontaktiert das Gesundheitsamt die Familien. Ihnen wird dann zum Beispiel eine ärztliche Beratung angeboten, es können aber auch Bußgelder verhängt werden. Allerdings hat die Schulpflicht Vorrang vor der Impfpflicht. Ungeimpfte Kinder kommen also trotz fehlenden Schutzes in den Unterricht.
Wie oft gibt es Masernfälle im Kreis Kusel?
In den vergangenen zehn Jahren gab es im Landkreis Kusel laut Gesundheitsamt „erfreulicherweise keine bestätigten Masernfälle“.
Wie gut sind die Kinder im Kreis vor Masern geschützt?
Umfassende Daten zur Geimpften-Quote in einzelnen Regionen liefern nur die Schuleingangsuntersuchungen. Doch die Impfpassvorlage ist freiwillig. Das Kuseler Gesundheitsamt verweist auf Statistiken des Landes Rheinland-Pfalz zur „Grundimmunisierung gegen Masern im Landkreis Kusel“. Daraus geht hervor, dass 2019 579 Schulanfängerinnen und -anfänger untersucht wurden, bei denen das Impfbuch vorlag. 566 von ihnen hatten mindestens eine Dosis, 548 beide Dosen des Impfstoffs bekommen. Und im aktuelleren „Impfreport 2023 – Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen in Rheinland-Pfalz“ des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz ist zu lesen, dass vor zwei Jahren von 609 Schulanfängern mit Impfbuch 606 eine Impfung mitgemacht haben und 591 beide Masern-Impfungen haben. Auf Verbands- oder gar Gemeindeebene lässt sich die Statistik laut Gesundheitsamt nicht herunterbrechen.
Bei der Zweifach-Impfung liegt die Impfquote im Landkreis (2023) bei 97 Prozent und damit knapp unter dem Landesschnitt. Der beträgt in Rheinland-Pfalz 97,7 Prozent. So sieht es in den pfälzischen Nachbarlandkreisen aus: Kreis Kaiserslautern 97,7 Prozent, Donnersbergkreis 97,9 und Südwestpfalz 97,3.
Corona hat bei vielen Menschen für eine gewisse Impfskepsis gesorgt. Stellt das auch das Gesundheitsamt in Kusel fest?
Am 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Die Masernimpfung ist damit zur Pflichtimpfung für einen bestimmten Personenkreis geworden, unter anderem für Kinder in Kindertagesstätten und Schulkinder. Dadurch hat sich die Impfquote erhöht, heißt es aus der Kreisverwaltung. Das Gesundheitsamt der Behörde biete Eltern von Kindern mit unvollständigem Impfschutz eine eingehende Beratung an.