Fragen und Antworten RHEINPFALZ Plus Artikel Landtagswahl im Kreis Kusel: Was bei Fristen, Briefwahl & Co. zu beachten ist

Am 22. März werden wieder die Wahllokale eröffnet, um den neuen Landtag zu wählen. Parallel entscheiden die Wähler in der VG Lau
Am 22. März werden wieder die Wahllokale eröffnet, um den neuen Landtag zu wählen. Parallel entscheiden die Wähler in der VG Lauterecken-Wolfstein, wer auf Andreas Müller als Bürgermeister folgt.

Am 22. März dürfen Bürger zur Landtagswahl wieder an die Urne. Doch gibt es genug Wahlhelfer im Kreis Kusel – und was passiert, wenn sich zu wenige melden? Ein Überblick.

Wann werden die Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl am 22. März an die Bürger verschickt?
Als Erstes kommen im Landkreis Kusel die Einwohner in der Verbandsgemeinde (VG) Kusel-Altenglan an die Reihe: Laut VG-Verwaltung sollen die Wahlbenachrichtigungen voraussichtlich ab dem Rosenmontag 16. Februar, zugestellt werden. Wahlberechtigte in der VG Oberes Glantal erhalten ab Mittwoch, 18. Februar, ihre Unterlagen. In der VG Lauterecken-Wolfstein startet der Versand ab Montag, 23. Februar. Bis spätestens zum 1. März müsse jeder Wahlberechtigte eine Benachrichtigung erhalten haben, informiert Melanie Scheuer, die in der VG-Verwaltung Oberes Glantal zum Organisationsteam der Wahl gehört.

Wie können Bürger die Briefwahl beantragen?
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag zum Ausfüllen aufgedruckt. Allerdings ist die Anmeldung auf mehreren Wegen möglich: Die VG-Verwaltungen Oberes Glantal und Lauterecken-Wolfstein verweisen etwa auf die Antragstellung per E-Mail, die jeweils an wahlen@vgog.de beziehungsweise wahlen@vg-lw.de möglich ist. Nötig sei dabei die Nennung von Namen, Geburtsdatum, Wohnanschrift und Wählerverzeichnisnummer. Auch auf den Internetseiten der Verbandsgemeinden ist eine Beantragung möglich – ab Freitag, 13. Februar, teilt Silke Herrmann von der VG-Verwaltung Lauterecken-Wolfstein mit. Alternativ könnten Bürger persönlich in der Verwaltung die Briefwahl beauftragen. Was nicht geht: eine Meldung per Telefon.

Welche Fristen gelten bei der Briefwahl?
Wer seine Stimme per Brief abgeben möchte, kann bis zum Freitag vor der Landtagswahl, 20. März, einen Wahlschein beantragen. Bis 15 Uhr ist an dem Tag eine Anmeldung möglich. Eine Ausnahme gibt es für Wahlberechtigte, die nachweislich krank sind: Sie können auch noch am Wahltag, bis 15 Uhr, ihre Unterlagen anfordern. Wer bevollmächtigt ist, könne diese auch für andere Personen abholen, merkt Silke Herrmann von der VG-Verwaltung Lauterecken-Wolfstein an.

Wie viele Wahllokale gibt es in den Verbandsgemeinden?
Für jeden Stimmbezirk wird in den drei Verbandsgemeinden im Landkreis jeweils ein Wahllokal eingerichtet: In der VG Oberes Glantal sind es 29, in der VG Kusel-Altenglan 41 und in der VG Lauterecken-Wolfstein 43 Wahlräume.

Die meisten Wahllokale im Landkreis Kusel sind bereits barrierefrei.
Die meisten Wahllokale im Landkreis Kusel sind bereits barrierefrei.

Wie viele Stimmlokale sind barrierefrei?
Menschen mit Behinderungen müssen bei der Landtagswahl an manchen Orten mit Hindernissen rechnen: In der VG Oberes Glantal sind 25 der 29 Wahllokale barrierefrei. Direkt dahinter folgt die VG Kusel-Altenglan: 32 von 41 Stimmlokale sind dort für jeden zugänglich. Etwas mehr Luft nach oben gibt’s in der VG Lauterecken-Wolfstein, wo 32 der 43 Wahllokale behindertengerecht sind. Im Zweifel sollten Bürger also vorab nachfragen, ob die jeweiligen Räume barrierefrei sind.

Wie viele Wahlhelfer werden noch benötigt?
Damit die Landtagswahl reibungslos abläuft, braucht es Ehrenamtliche, die im Wahllokal beispielsweise die Stimmzettel ausgeben und am Abend auszählen. „Im Moment haben sich genug Helfer gefunden“, sagt Herrmann von der VG-Verwaltung Lauterecken-Wolfstein, wo insgesamt 354 Bürger als Wahlhelfer benötigt werden. Auch die VG Oberes Glantal habe bereits genug Helfer akquirieren können, teilt Scheuer mit. Pro Wahllokal sei der Wahlvorstand mit rund zehn Personen besetzt. Die VG-Verwaltung Kusel-Altenglan teilt dagegen auf Anfrage nur mit, dass Interessierte sich jederzeit melden können.

Was passiert, wenn Helfer im Wahlvorstand fehlen?
Sollte es an Freiwilligen mangeln, kann die Kommune Wahlhelfer berufen. Diese können dann nur in bestimmten Fällen ablehnen – beispielsweise, wenn sie krank sind oder Familienangehörige pflegen müssen. „Im äußersten Notfall könnte die Verwaltung auf Mitarbeiter von Behörden des Landes, der kommunalen Gebietskörperschaften und sonstigen Behörden zurückgreifen“, sagt Herrmann. In der VG Lauterecken-Wolfstein sei es allerdings noch nie zu solch einer Situation gekommen.

Wer kann Wahlhelfer werden?
Berechtigt ist jeder Wahlberechtigte – also deutsche Staatsangehörige, die mindestens 18 Jahre alt sind und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Außerdem müssen Stimmberechtigte seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz haben.

Wie können sich Interessierte als Wahlhelfer melden?
Wer sich als Wahlhelfer beteiligen möchte, könne sich direkt an die Verbandsgemeinde wenden, teilen die drei Verwaltungen mit. Möglich sei etwa eine Anfrage per E-Mail unter Nennung von Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Telefonnummer, erläutert Herrmann. Alternativ könnten Interessierte auch die jeweiligen Ortsbürgermeister ansprechen oder kontaktieren – diese sind in der Regel die Wahlvorsteher.

Wie viel Geld bekommen die ehrenamtlichen Helfer im Wahllokal?
Wahlhelfer erhalten ein sogenanntes Erfrischungsgeld als Aufwandsentschädigung. Die Höhe kann sich allerdings je nach Kommune unterscheiden: Während die VG Oberes Glantal etwa 30 Euro zahlt, erhalten die Helfer in den Verbandsgemeinden Kusel-Altenglan und Lauterecken-Wolfstein 35 Euro für ihren ehrenamtlichen Einsatz. Der Wahlvorsteher erhält in der Regel eine höhere Entschädigung – in der VG Kusel-Altenglan sind es beispielsweise 40 Euro.

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