Kusel Kreisverwaltung informiert über beschlossene Lockerungen
Besteht das Kontaktverbot weiterhin? Was ist eine Großveranstaltung? Was kann ein Ladenbesitzer bereits veranlassen, ehe am Montag wieder die Geschäfte bis 800 Quadratmeter geöffnet werden? Diese und ähnliche Fragen wurden der Kreisverwaltung nach den am Mittwoch von der Bundesregierung beschlossenen Lockerungen viele gestellt. Sie hat deshalb eine Reihe der wichtigsten Informationen auf ihrer Internetseite www.landkreis-kusel.de zusammengestellt. Diese werden bei Bedarf ergänzt.