Kreis Kusel Kreisrechtsausschuss geht Stau an

Mehrere Widersprüche, die Ende Januar behandelt werden, beziehen sich auf Bescheide zum Ausbau der Straße Im Äckerchen in Blauba
Mehrere Widersprüche, die Ende Januar behandelt werden, beziehen sich auf Bescheide zum Ausbau der Straße Im Äckerchen in Blaubach.

Es staut sich weiter beim Kreisrechtsausschuss. Rund 300 Fälle sind weiterhin anhängig, weswegen es in diesem Jahr so viele Sitzungen wie noch nie geben soll. Ende Januar ist die erste Verhandlung, in der es auch um Widersprüche gegen wiederkehrende Beiträge in Blaubach gehen wird.

Mit fünf Sitzungen im vergangenen Jahr, in denen 77 Fälle verhandelt wurden, konnte der Stau beim Kreisrechtsausschuss nur leicht verringern werden: 370 Widersprüche von Bürgern lagen Ende 2021 unerledigt. Nach der fünften Sitzung Ende August waren es dann unter 300. Da bereits wieder neue Widersprüche eingegangen sind, liegt die Anzahl laut Kreisverwaltung nun bei 296 Fällen.

Der Kreisrechtsausschuss war im Jahr 2021 in Kritik geraten, als bekannt wurde, dass seit Beginn der Corona-Pandemie mehr als 100 Fälle von der damaligen Kreisrechtsausschussvorsitzenden ohne mündliche Anhörung und im Alleingang ohne Beisitzer – das sind normalerweise zwei – entschieden worden waren. Die Widerspruchsführer waren schriftlich über die Entscheidung informiert worden. Gegen dieses Verfahren hatte lediglich eine Widerspruchsführerin beim Verwaltungsgericht in Neustadt geklagt. Das hatte geurteilt, der Fall müsse neu aufgerollt werden. Landrat Otto Rubly hatte prüfen lassen, ob auch die anderen Fälle nachträglich behandelt werden könnten, das ging jedoch nicht.

Verwaltung umstrukturiert

Schon vor Corona hatte es einen Stau beim Kreisrechtsausschuss gegeben. Teils dauert es mehr als drei Jahre bis zur gerichtsähnlichen Verhandlung vor einem Juristen der Kreisverwaltung und zwei ehrenamtlichen Schöffen.

Um die Probleme beim Kreisrechtsausschuss in den Griff zu bekommen, hat Landrat Otto Rubly dann ein Rechtsamt unter Dezernentin Miriam Sommer gebildet. Der vorher als Stabsstelle direkt dem Landrat unterstellte Kreisrechtsausschuss wurde dem Rechtsamt zugeordnet, außerdem die Abteilungen Kommunalaufsicht, Bußgeldstelle und Zensus.

Sommer leitete im vergangenen Jahr drei Ausschusssitzungen, Susanne Lenhard zwei, auch Ende Januar sitzt sie vor. Es stehen 22 Fälle auf der Tagesordnung. In zehn geht es um die wiederkehrenden Ausbaubeiträge für die Straße Im Äckerchen in Blaubach. Der Streit in der Gemeinde war nach der Abrechnung des Straßenausbaus hochgekocht, gegen die im Februar 2021 zugestellten Bescheide legten viele Bürger Widerspruch ein. Schriftlich lehnte Lenhard ab. Gegen die erneut zugestellten Bescheid legten erneut Bürger Widerspruch ein.

Zwei bis drei Sitzungen pro Monat

Den Weg zum Kreisrechtsausschuss kann jeder Bürger beschreiten, der eine Verwaltungsentscheidung nicht richtig findet. In der Verhandlung können die Bürger und eine Vertretung der betreffenden Verwaltung ihre jeweiligen Argumente vortragen. Der Vorsitzende Jurist und die beiden ehrenamtlichen Schöffen entscheiden dann, ob die Verfügung aufgehoben wird. Lehnt der Kreisrechtsausschuss den Widerspruch ab, kann Klage beim Verwaltungsgericht in Neustadt eingelegt werden. Wer den Kreisrechtsausschuss anruft, muss eine Gebühr entrichten, wenn sein Widerspruch abgelehnt wird. Die Gebühren richten sich nach dem Streitwert und sind an der Streitwerttabelle der Verwaltungsgerichtsbarkeit orientiert. Die Mindestgebühr beträgt 40 Euro – zuzüglich Auslagen für die postalische Zustellung des Ablehnungsbescheids.

Die Kreisverwaltung teilt mit, dass nach der Sitzung am 31. Januar für die kommenden Monate jeweils zwei bis drei Sitzungen monatlich geplant seien, um die verbleibenden Fälle zu bearbeiten. Teilweise werde vorab zu den Widerspruchsführern schriftlich Kontakt aufgenommen, um offene Fragen bereits im Vorfeld zu klären. So könne in einigen Fällen Abhilfe geschaffen werden oder Widersprüche würden zurückgenommen.

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