Kusel-Altenglan Kommentar: Die Schattenseite des wiederkehrenden Beitrags
Ob das Ehepaar nun den Entwässerungskanal nutzt oder nicht: Zahlen muss es – so oder so. Es hat die Möglichkeit, sein Grundstück an das Netz anzuschließen, es gibt kein rechtliches Hindernis – diese Auffassung hat das Gericht deutlich gemacht. Der Anwalt der VG brachte es so auf den Punkt: „Uns kommt es nicht darauf an, was tatsächlich mit dem Wasser passiert – ob es verwertet oder gesammelt wird.“ Maßgeblich sei, ob es rechtliche Hindernisse gibt, was die Nutzung des Kanals betrifft. Und die gibt es eben nicht. Beim wiederkehrenden Beitrag (WKB) zählt allein die Möglichkeit der Einleitung von Niederschlagswasser, ungeachtet der tatsächlichen Verhältnisse. Genau das ist der springende Punkt, den Kritiker monieren. Es ist ein starres System, aus dem es kein Entrinnen gibt. Der Gedanke, eine von allen Bürgern als fair empfundene Verteilung der anfallenden Kosten zu finden, ist Utopie. Dennoch sollten Einzelfälle wie dieser den Verantwortlichen ganz klar die Schattenseite des WKB’s aufzeigen.