Heinzenhausen Illegale Lagerhalle: Kreis muss entscheiden

Die Baubehörde ist bei der Kreisverwaltung in Kusel angesiedelt.
Die Baubehörde ist bei der Kreisverwaltung in Kusel angesiedelt.

Der Gemeinderat lehnt eine ohne Genehmigung errichtete Lagerhalle im Dorf weiterhin ab. Die Kreisverwaltung hatte einen Baustopp verhängt und anschließend den Rückbau gefordert.

Sowohl die nachträglich gestellte Bauvoranfrage wie auch die gewünschte Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens fand keine Zustimmung. Jetzt müsse die Kreisverwaltung als zuständige Baubehörde entscheiden, so Ortsbürgermeister Frank Kohl, der sich als Nachbar nicht an der Diskussion beteiligen wollte.

Im Zuge der Sanierung des Bürgerhauses war ein Bauantrag gestellt worden, nachdem der Zuschuss aus dem Investitionsstock genehmigt wurde. In diesem Zusammenhang wurde ein Brandschutzkonzept erforderlich. Den Auftrag zur Erarbeitung erhielt jetzt ein Ingenieurbüro aus Pirmasens.

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