Kusel/Landstuhl Grundsteuer: Mehr als die Hälfte müssen Erklärung noch abgeben

Das Finanzamtsgebäude in Kusel.
Das Finanzamtsgebäude in Kusel.

Ursprünglich sollte die Frist am 31. Oktober enden, zwischenzeitlich wurde sie bis Ende Januar verlängert. So lange haben Grundstückseigentümer noch Zeit, ihre Feststellungserklärung für die Grundsteuer abzugeben. Wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 müssen landesweit knapp 2,5 Millionen Grundstücke neu bewertet werden, im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Kusel-Landstuhl sind circa 107.000. Die Behörde ist zuständig für den Landkreis Kusel und im Landkreis Kusel für die Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Ramstein-Miesenbach, Landstuhl und Weilerbach.

Wie der Sprecher des Kuseler Finanzamts Peter Leismann auf Anfrage der RHEINPFALZ mitteilte, wurden bis Montag landesweit rund 1,1 Millionen Erklärungen abgegeben. Das entspricht einer Quote von rund 44 Prozent. Der Bereich Kusel-Landstuhl bewege sich etwas unter dem Landesschnitt. Für die knapp 107.000 zu bewertenden Objekte seien bis Montag 45.000 Erklärungen eingegangen. Somit müssen noch 58 Prozent der Grundstückseigentümer bis Ende Januar ihre Grundsteuererklärung abgeben. Die Abgabe soll vorrangig über das Steuerprogramm Elster erfolgen. In Ausnahmefällen werden beim Finanzamt auch entsprechende Vordrucke ausgehändigt. Anhand der Erklärungen soll der sogenannte Einheitswert der Immobilien neu berechnet werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte gerügt, dass die bisherige Regelung, auf Basis der Immobilienwerte von 1964, die Preissteigerungen in guten Wohngegenden zu wenig berücksichtige.

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