VG Lauterecken-Wolfstein Gebühr für Gewerbe-Erlaubnis trifft Fest-Beschicker nur im Nordkreis

Wenn etwa ein Landfrauenverein bei einer Veranstaltung Marmelade anbietet, muss er zuvor eine Gebührt entrichten – zumindest in
Wenn etwa ein Landfrauenverein bei einer Veranstaltung Marmelade anbietet, muss er zuvor eine Gebührt entrichten – zumindest in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein.

Latwerch bei den Landfrauen, Selbstgebasteltes beim Kita-Förderverein, Topflappen am Stand von Tante Hilde: Was Oster-, Sommer-, Weihnachtsmärkte ausmacht, ist die Angebotsvielfalt. Die scheint im Nordkreis in Gefahr. Eine Bürgermeisterin fürchtet, dass sich nicht-gewerbliche Anbieter künftig von einer Gebühr abschrecken lassen, an deren Rechtmäßigkeit nicht zu rütteln ist, die aber nicht überall erhoben wird.

Mehr zum Thema lesen Sie hier

x