Kreis Kusel Geänderte Bundeswahlordnung: Stimmberechtigte oder Einwohner?

Die Gemeinden brauchen Klarheit, um die Bundestagswahl vorbereiten zu können. Und zwar schnell.

Während die Verbandsgemeinden darum ringen, wie vorgegeben mit ihren Ortsgemeinden Konzepte für die Vereinigung von Stimmbezirken zu entwickeln, rückt der Wahlleiter wegen des Drucks der kleinen Gemeinde von seiner wieder Vorgabe ab.

Nur ein Beispiel, wie man noch für Verwirrung sorgen kann: Während die Verantwortlichen in den Verbandsgemeinden Lauterecken-Wolfstein und Kusel-Altenglan sowie in der Kreiswahlleitung beim Donnersbergkreis von mindestens 300 Stimmberechtigten für eine geheime Wahl sprechen, schreibt das Landeswahlleiter-Büro „Einwohner“. Das ist ein Unterschied!

Das Kapitel Bundestagswahl in kleinen Orten ist noch lange nicht ausgestanden. Allzu lange Zeit bleibt für die Einigung und Vorbereitung aber nicht mehr.

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