Oberes Glantal Freiflächen-Photovoltaik: Einzelne Punkte im Vorgabenkatalog nachbessern

Der Sonne zugeneigt: Einige Firmen haben bereits Interesse bekundet, im Oberen Glantal Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu errich
Der Sonne zugeneigt: Einige Firmen haben bereits Interesse bekundet, im Oberen Glantal Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu errichten.

Mit klaren Vorgaben für den Flächennutzungsplan und Hinweisen für die Bebauungspläne der Ortsgemeinden will die Verbandsgemeinde Oberes Glantal versuchen, in den kommenden Jahren den Wildwuchs von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu verhindern.

Das Planungsbüro WSW hat in den vergangenen Wochen einen möglichen Kriterienkatalog erarbeitet. Dieser sieht, vereinfacht gesagt, bestimmte Flächen vor, die nicht für solche Anlagen infrage kommen (zum Beispiel Naturschutzgebiete), Flächen, bei denen wegen bestimmen Konflikten in der Planung abgewogen werden muss (zum Beispiel landwirtschaftliche Flächen), sowie Flächen, bei denen keine Einwände bestehen. Der Verbandsgemeinderat steht diesen Leitlinien laut Beschluss mehrheitlich positiv gegenüber (drei Enthaltungen der AfD-Fraktion), bei einzelnen Punkten soll allerdings noch nachgebessert werden.

Ein Punkt, bei dem noch Gesprächsbedarf besteht, ist, welche landwirtschaftlichen Flächen für PV-Anlagen infrage kommen oder ausgeschlossen werden. So betonte Monika Scholtes (Die Grünen), der Vorschlag von Planungsbüro WSW, landwirtschaftliche Flächen mit einer Ertragsmesszahl von 60 und mehr auszuschließen, sei „reine Augenwischerei“. Flächen mit Werten zwischen 40 und 60 seien im Kreis schon die guten Flächen für die Landwirtschaft. Flächen, die gebraucht werden. „Dort wachsen unsere Nahrungsmittel“, sagte sie.

Infos für Ortsgemeinden

Die Verbandsgemeinde kann in der sogenannten Bauleitplanung lediglich auf der Ebene des Flächennutzungsplanes handeln. Sprich: Sie kann festlegen, ob eine Fläche für Photovoltaik-Anlagen ausgewiesen wird. Den Bebauungsplan für die Anlage treibt die Ortsgemeinde voran. Der Verbandsgemeinderat beschloss, ein Fachbüro soll den Ortsgemeinden im Oberen Glantal aufzeigen, welche Festsetzungen sie im Bebauungsplan machen können und wie sie „auf einen naturverträglichen und biodiversitätsfreundlichen Betrieb hinwirken können“, heißt es im Beschluss. Weiterhin soll es Informationen darüber geben, welche Möglichkeiten der regionalen Wertschöpfung es gibt.

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