Zweibrücken Angestellte vergewaltigt: Unternehmer zu vier Jahren haft verurteilt
Der Angeklagte war im September 2019 vom Schöffengericht Landstuhl wegen der Vergewaltigung zu drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Gegen dieses Urteil ging er in Berufung. Er bestreitet die Vorwürfe. Sein Verteidiger Olaf Möller plädierte auf Freispruch. Er scheiterte. Denn: „Die Kammer hat keine Zweifel an der belastenden Aussage des Opfers“, so der Vorsitzende Richter Andreas Herzog.
„In diesem Prozess steht Aussage gegen Aussage“, so der Richter weiter. Die objektiven Beweise, laut denen bei der Frau nach gynäkologischer Untersuchung DNA-Spuren des Angeklagten und Verletzungen im Genitalbereich festgestellt wurden, bestätigen die Aussage des Opfers. „Die Frau hatte im Laufe des Abends am 15. Juni 2018 die Kontrolle über sich verloren. Die Gründe waren nicht zu klären“, sagte der Vorsitzende. „Sie wachte später auf und war nackt. Sie zog sich wieder an und fuhr nach Hause.“
Opfer gefügig gemacht
Das Opfer habe sich offensichtlich auf der Toilette die Spermien des Angeklagten eingefangen, weil dieser sich dort zuvor selbst befriedigt habe, hatte dessen Verteidiger angeführt. „Die Übertragung und das Eindringen von Spermien in dieser Menge ist kaum vorstellbar“, führte dazu der Richter aus. „Eine abenteuerliche Behauptung“, stellte die Anwältin der Nebenklägerin, Rosetta Puma, fest. Sie geht davon aus, dass der Angeklagte sein Opfer mit K.o.-Tropfen gefügig gemacht hat, um so an sein Ziel zu kommen.
„Authentische Aussage“
„Das Opfer hatte am Wochenenden bei ihm im Lokal einen Nebenjob angenommen, um sich noch ein bisschen Geld zu verdienen“, hatte der Richter erläutert. „Ihre Aussage, die sie hier machte, war authentisch. Die Kammer hatte keine Zweifel an dem Wahrheitsgehalt und kam so zu diesem Urteil“, schloss der Vorsitzende.
Die Staatsanwältin hatte drei Jahre und neun Monate Haft gefordert. Sie ging davon aus, dass das Opfer durch die Alkoholisierung „weggetreten“ gewesen sei. „Sie konnte keine Willensentscheidungen treffen. Es kam zu einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung“, führte die Anklägerin aus.
Die Kammer, besetzt mit drei Männern (ein Berufsrichter und zwei Laienrichter) verurteilte den Angeklagten zu vier Jahren Haft. Er packte seinen prall gefüllte Aktenordner in seinen Trolley und verließ geknickt das Gericht. Gegen das Urteil ist Revision möglich.