Kusel-Altenglan (Ab)Wasser: Votum will Gremium zur Überprüfung des Gebührenmodells einberufen

In der fusionierten Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan gibt es seit Januar 2024 ein neues, einheitliches Entgeltsystem zur Wasserv
In der fusionierten Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan gibt es seit Januar 2024 ein neues, einheitliches Entgeltsystem zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.

Votum hat bei der Verwaltung einen Antrag zur Einsetzung eines fraktionsübergreifenden Ausschusses gestellt, der die Entgeltsatzung für Wasser und Abwasser überprüfen soll.

Das neue einheitliche Entgeltsystem für Wasser und Abwasser hat im vergangenen Jahr in der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan für Aufregung gesorgt. In einer internen Arbeitsgruppe habe sich die Wählergruppe Votum des Themas angenommen und die Probleme und Fragestellungen herausgearbeitet, teilt Generalsekretär Michael Heß mit. „Unsere Arbeitsergebnisse haben wir dann allen Fraktionen und der Verwaltung in Einzelterminen vorgestellt.“ Nach dem Meinungsaustausch habe der Verein alle Fraktionen eingeladen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. „Die anwesenden Fraktionen haben sich darauf geeinigt, dass wir die Evaluation der Satzungen interfraktionell und zeitnah beginnen sollten.“

„Klarer Bürgerauftrag an die Politik“

Votum hat nun die Einsetzung eines Ausschusses beantragt, in den jede Fraktion Vertreter entsenden soll. Das neue Gremium soll die aktuellen Satzungen sowie alternative Modelle überprüfen, rechtliche Grundlagen klären und technische Möglichkeiten etwa zur Ermittlung der befestigten Grundstücksflächen unter die Lupe nehmen. Die Ergebnisse sollen laut Antrag die Evaluierung des Gebührenmodells vorbereiten und gegebenenfalls als Grundlage für eine mögliche Satzungsänderung dienen.

Votum begründet den Antrag vor allem mit der Vielzahl an Widersprüchen, die im vergangenen Jahr bei der Verwaltung eingegangen sind. Das zeige, dass es „einen klaren Bürgerauftrag an die Politik gibt, sich dieses Themas erneut anzunehmen“, so Heß. „Wir vertreten den Standpunkt, dass die geltenden Satzungen auf Alternativen zu prüfen sind. Dies ist in der Form nicht geschehen, da die wiederkehrenden Beiträge hier von Anfang an als alternativlos gesetzt waren. Nach unserer Auffassung muss eine Neubetrachtung ganz vorne beginnen. Es ist zu prüfen, ob es andere, vielleicht sogar bessere, Modelle gibt.“

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