Kreis Kusel Ämter im Kreis Kusel lassen bei Steuer-Vorauszahlungen mit sich reden

Auch in Zeiten von Corona werden die vierteljährlichen Vorauszahlungen der Grund-, Gewerbe- und Einkommensteuer wie gewohnt fällig. Die Verbandsgemeinden und das Finanzamt signalisieren jedoch Gesprächsbereitschaft.

Grund- und Gewerbesteuer lassen sich auf Antrag stunden. Dies teilen die Verbandsgemeinden Lauterecken-Wolfstein, Kusel-Altenglan und Oberes Glantal auf Anfrage der RHEINPFALZ mit. „Eine Stundung ist eine Einzelfallentscheidung. Dies war aber schon in der Vergangenheit möglich“, sagt Eunike Schmidt von der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein. Ob und wie lange Steuern zinslos gestundet werden können, entscheide auch hier der Einzelfall, sagt Schmidt weiter. Geplant für die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein sei, dass sich Grund- und Gewerbesteuern auf Antrag sechs Wochen stunden lassen – der Zahlungstermin für die Mai-Vorauszahlung würde dann auf den 1. Juli verschoben. Auch bei den Verbandsgemeinden Kusel-Altenglan und Oberes Glantal müssen vergleichbare Anträge gestellt werden.

Des Weiteren ist es möglich, durch einen Antrag beim Betriebsfinanzamt Gewerbesteuer-Vorauszahlungen herabzusetzen. Hierzu benötigt das Finanzamt vom Steuerpflichtigen eine Einschätzung, wie hoch der Gewinn im Jahr voraussichtlich ausfallen wird. Daraufhin ergeht ein neuer Gewerbesteuer-Messbescheid als Grundlage für die geänderten vierteljährlichen Vorauszahlungen. Auch Einkommensteuer-Vorauszahlungen lassen durch eine Einkommensprognose beim Wohnsitzfinanzamt herabsetzen. Dasselbe trifft auf Stundungsanträge zu.

Der nächste Vorauszahlungstermin für Grund- und Gewerbesteuer ist der 15. Mai und für die Einkommensteuer der 10. Juni. Wird der Steuertermin ohne bewilligten Stundungsantrag nicht eingehalten, entstehen Säumniszuschläge. Ein Argument, um Steuervorauszahlungen stunden oder herabsetzen zu lassen, können finanzielle Einbußen durch Arbeitsausfall sein.

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