Kusel RHEINPFALZ Plus Artikel Zur Sache: Flurbereinigung

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Flurbereinigung hat den Zweck, die Agrarstruktur zu verbessern. Mit der Zusammenlegung zersplitterter Grundbesitzverhältnisse zu größeren Flächen wird eine kostensparendere Bewirtschaftung angestrebt. Zunehmend wird die Flurbereinigung auch für andere Zwecke wie öffentliche Infrastrukturprojekte, kommunale Entwicklung, Naturschutz und Landschaftspflege herangezogen.

Dafür sieht das Gesetz verschiedene Verfahrensarten vor: Neben die klassische Flurbereinigung ist dabei das vereinfachte Verfahren getreten, das kürzere Laufzeiten hat und bei der Bodenneuordnung im Kreis Kusel überwiegt. Dabei werden verschiedene Verfahrensschritte zusammengefasst.

Bei der sogenannten Unternehmensflurbereinigung geht es um große öffentliche Vorhaben wie Autobahnbau, Ortsumgehungen, Bahntrassen oder Polderanlagen, die auf landwirtschaftliche Flächen zurückgreifen. In diesem Verfahren kann es auch zu Enteignungen aus öffentlichem Interesse kommen.

Beschleunigte Zusammenlegung kommt dann zum Zuge, wenn auf ein neues Wegenetz und aufwendige wasserwirtschaftliche Maßnahmen verzichtet wird.

Zum Freiwilligen Landtausch kommt es auf Initiative von Landwirten, die unter Regie der Flurbereinigungsbehörde Grundstücke tauschen wollen, um ihre betriebswirtschaftliche Situation zu verbessern.

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