Kusel Nicht überall gibt es Kandidaten

Kusel. Die Wahlausschüsse haben getagt. Seit gestern stehen die Kandidaten für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen fest. In einigen Orten des Landkreises gingen keine Vorschläge bei den Verbandsgemeinden ein. Die RHEINPFALZ hat nachgefragt, in welchen Ortsgemeinden keine Listen zustande kamen und wie sich das auf die Wahl auswirkt.

„Ist nur ein oder kein Wahlvorschlag zugelassen worden, so wird die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht des Kumulierens durchgeführt“, heißt es in Paragraf 22 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz. Nimmt man die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Waldmohr und Schönenberg-Kübelberg heraus, trifft dieser Paragraf auf zahlreiche Orte im Landkreis zu. Zum Beispiel liegen der Verbandsgemeinde Glan-Münchweiler für die Orte Henschtal, Langenbach, Matzenbach, Quirnbach und Rehweiler keine Listen zur Wahl des Ortsgemeinderates vor. „Die Wähler erhalten weiße Wahlzettel, auf denen so viele Zeilen vorgegeben sind, wie Sitze im Rat zu besetzen sind“, erklärt Büroleiterin Edda Näher. Das bestätigt auch Hans Feld von der VG Lauterecken. Bis auf die Gemeinden Ginsweiler (ein Vorschlag), Offenbach-Hundheim (3), St. Julian (2), Odenbach (1) und die Stadt Lauterecken (4), gingen in der Veldenzstadt keine Wahlvorschläge ein. So auch in der VG Kusel, wo einzig in Kusel selbst und Pfeffelbach eine Listenwahl stattfindet. „Es gibt in verschiedenen Orten auch nicht-amtliche Listen, bei denen sich die Bürger darum bemühen, Interessenten für die Gemeinderatstätigkeit zu finden“, ergänzt Feld. Dennoch überwiegt wohl letztlich die Zahl der Gemeinden, in denen die Wähler vor den leeren weißen Zetteln sitzen. Die Einwohner der Verbandsgemeinde Altenglan – mit Ausnahme von Altenglan selbst und Rammelsbach – müssen am Wahltag die von ihnen favorisierten Kandidaten entsprechend der zu besetzenden Sitze im Ortsgemeinderat selbst eintragen. Gleiches Bild in der Verbandsgemeinde Wolfstein: Dort werden die Wähler aus Aschbach, Einöllen, Eßweiler, Hefersweiler, Hinzweiler, Jettenbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Reipoltskirchen, Relsberg und Rothselberg ebenfalls einen leeren Wahlzettel erhalten. „Dieser muss jedoch spätestens drei Tage vor der Wahl in den jeweiligen Haushalten sein“, sagt Silke Herrmann von der Verbandsgemeinde Wolfstein. Dadurch haben die Wähler bereits zu Hause die Möglichkeit, ihre favorisierten Kandidaten einzutragen und im Wahllokal Zeit zu sparen. „Der Wahlvorstand muss dann natürlich aufpassen, dass nur ein Wahlzettel pro Wähler in die Urne eingeworfen wird“, sagt Edda Näher von der VG Glan-Münchweiler. Generell sei die Stimmauszählung nach der Mehrheitswahl sehr zeitaufwendig: „Es muss jeder Name ausgezählt werden, auch wenn die Person nur eine Stimme erhält“, ergänzt Silke Herrmann von der VG Wolfstein. Die Wähler haben nach dem Mehrheitswahlprinzip so viele Stimmen, wie Ratssitze zu vergeben sind. Das Kumulieren, also das Anhäufen von Stimmen, ist nicht erlaubt. Ebenfalls nach dem Mehrheitswahlprinzip werden die Wahlen in Hüffler (VG Glan-Münchweiler), Kreimbach-Kaulbach, Nußbach und Rutsweiler an der Lauter (VG Wolfstein) und in Ginsweiler, Odenbach (VG Lauterecken) sowie in Konken und Herchweiler im Ostertal (VG Kusel) ablaufen. In diesen Gemeinden wurde je eine Wahlvorschlagsliste für den Ortsgemeinderat eingereicht. „Dieser Wahlvorschlag wird auf den Wahlzettel gesetzt, aber durch so viele leere Kästchen ergänzt wie Ratsmitglieder zu wählen sind“, erläutert Silke Herrmann weiter. Eine Besonderheit gibt es dennoch, ergänzt Hans Feld, Büroleiter in der VG Lauterecken. Ist nur eine Liste eingegangen, darf nur die eineinhalbfache Personenzahl der zur Verfügung stehenden Ratssitze auf dem Wahlzettel aufgeführt werden. Ein Beispiel: Sind in einer Ortsgemeinde zwölf Ratsmitglieder zu wählen, sind auf dem Wahlzettel insgesamt 30 Kästchen. 18 Plätze auf dem Wahlzettel sind durch die eingegangene Vorschlagsliste belegt, hinzu kommen zwölf leere Kästchen (die zu wählende Anzahl der Ratsmitglieder), die von den Wählern ausgefüllt werden können. Doch was ist, wenn kein Bürgermeisterkandidat aufgestellt wurde? „Diese Wahl findet dann nicht am 25. Mai statt“, sagt Näher. Der neue Ortsbürgermeister wird dann ebenfalls nach dem Mehrheitsprinzip durch den neuen Ortsgemeinderat gewählt. Der Ortsbürgermeister müsse spätestens acht Wochen nach der Kommunalwahl gewählt werden, so Näher weiter. Dabei muss der künftige Ortsbürgermeister jedoch nicht aus den Reihen des Ortsgemeinderates kommen. Blickt man beispielsweise in die Verbandsgemeinde Kusel, wird eine solche Wahl in Blaubach, Etschberg, Haschbach und Selchenbach stattfinden. (hlr)

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