Kusel „Neues Spiel, neues Glück“

Nicht in allen Orten des Landkreises erreichten die aufgestellten Ortsbürgermeisterkandidaten am Sonntag die erforderliche Mehrheit. In anderen Gemeinden hatte sich vorab erst gar kein Kandidat gefunden. Doch wie geht es nun weiter – so ganz ohne Ortsbürgermeister?

Achim Altmeier in Matzenbach (22,84 Prozent), CDU-Mann Stefan Neubrech in Nußbach sowie die amtierende Ortsbürgermeisterin Offenbach-Hundheims, Jutta Lißmann (42,75 Prozent), haben es bei der Kommunalwahl am Sonntag nicht geschafft, die nötige Mehrheit zu erzielen. „In diesen Orten findet eine Wiederholungswahl statt“, erläutert Klaus Müller, Kreisvorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes. Diese Wiederholungswahl muss spätestens drei Monate nach der ersten Urwahl stattfinden. Der genaue Termin wird von der Kreisverwaltung festgesetzt. „Rechnet man drei Monate weiter, läge der Termin noch in den Sommerferien. Da muss man abwarten, wie die Kreisverwaltung entscheidet“, sagt Müller. Mit der Wiederholungswahl einher geht eine Neuauflage des Wahlprozederes: Die Wahl wird erneut ausgeschrieben und öffentlich bekanntgemacht, die Kandidatenfindung beginnt von vorne, es gibt eine neue Frist für die Bewerbung der Direktkandidaten. „Neues Spiel, neues Glück“, fasst Müller zusammen. Gut möglich, dass einer der bisherigen Bewerber nicht mehr kandidiert, dafür ein neuer Bewerber seinen Hut in den Ring wirft. In Gemeinden, in denen kein Bewerber für das Amt des Ortsbürgermeisters gefunden worden war, gab es keine Urwahl. „In diesen Fällen ist der neu konstituierte Ortsgemeinderat in der Pflicht“, weiß Müller. Spätestens acht Wochen nach der ausgefallenen Wahl muss das Gremium einen neuen Ortsbürgermeister wählen. Bis dahin bleiben die ehrenamtlichen Ortschefs im Amt. „Der neue Bürgermeister muss jedoch nicht aus den Reihen des Rates stammen“, weiß der Verwaltungsfachmann. Er müsse nur wählbar sein. Unter anderem bedeutet das, dass die Bewerber das 23. Lebensjahr vollendet haben sowie im Wahlgebiet selbst wahlberechtigt sind. Doch was passiert, wenn es dem Rat nicht gelingt, einen neuen Ortsbürgermeister zu finden? „Normalerweise findet sich immer jemand“, weiß Müller. Doch im Fall der Fälle schreitet die Kommunalaufsicht ein. Dann müsse überlegt werden, ob ein erneuter Wahlversuch gestartet werden soll oder „vom Staatskommissar ein Beauftragter bestellt wird, der die Geschicke der Ortsgemeinde leitet“, beschreibt Müller das mögliche Vorgehen.

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