Kusel Messer bei Bewusstlosem entdeckt

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Das kann noch teuer werden: Am besten hätte der 26-Jährige das Messer erst gar nicht mitgenommen. Da es ihm aber bei seiner Einlieferung ins Krankenhaus aus der Tasche gefallen war, fand er sich nun vor einem Richter wieder. Und bestritt, dass das Messer verboten sei. Die Folge: Das Gericht musste die Verhandlung vertagen, um zunächst ein Gutachten einzuholen.

Wer dafür zahlen muss, ist klar: Stellt das Landeskriminalamt fest, dass es sich bei dem offenkundig zum Typ Einhandmesser zählenden Messer auch tatsächlich um ein Einhandmesser handelt, so wird das Gutachten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dem Angeklagten in Rechnung gestellt. Andernfalls kommt der Steuerzahler dafür auf. Folge wäre im ersten Fall eine Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz, im zweiten ein Freispruch.

Der 26-Jährige wunderte sich nach eigenen Worten doch sehr, dass er vor einem Strafrichter erscheinen musste. Er habe gedacht, es habe sein Bewenden damit, dass man ihm das Messer abgenommen habe, sagte der Mann bei der Hauptverhandlung vor dem Kuseler Amtsgericht. Die mutmaßliche Waffe war rein zufällig entdeckt worden: Er habe es aber

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