Kusel Kanufahren schadet nicht

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Der Kanutourismus auf dem Glan zwischen Lauterecken und Odernheim hat der Natur offensichtlich nicht geschadet. Das belegt eine Untersuchung über den ökologischen Zustand an diesem Gewässer, die am Montagabend im Lauterecker Verwaltungsgebäude vorgestellt wurde. Unter Beachtung einiger Regeln kann der Kanutourismus als naturverträglich angesehen und fortgesetzt werden.

In den Untersuchungen des Heidelberger Ingenieurbüros Weibel und Ness zeigte sich, dass in vielen Fällen Störungen durch Kanuten auszuschließen sind, oder als unbedenklich eingestuft werden können. Die Empfehlung des Ingenieurbüros für die kommende Kanu-Saison: Eine Befahrung des Glans soll in der ersten Saisonhälfte wegen der Laichzeiten erst ab dem vereinbarten Pegelstand von 108 Zentimetern bei Odenbach erfolgen. Die Arbeiten am sogenannten Ökologischen Wasserwanderweg (ÖWW) sollen verbindlich geregelt werden: Die Markierungen auf der Strecke müssen angebracht, dem Flusslauf stets angepasst und kontrolliert werden. Verbindliche Regelungen müssten getroffen und deren Einhaltung kontrolliert werden. Personal- und sonstige Kosten für Arbeiten an der Streckenführung des ÖWW sowie Kontrollen sollen von den Anlieger-Gemeinden und Kanuverleihern getragen werden. Der Untersuchung zufolge ist der Glan ökologisch in einem weitaus besseren Zustand als es die Universität Koblenz/Landau in einem Papier angenommen hatte. Während der Kanu-Saison 2015 lief das Monitoring am Glan zwischen Lauterecken und Meisenheim: Mit automatischen Kameras wurden Anzahl und auch Fahrverhalten der Kanuten beobachtet. Mehrfach wurde die Streckenführung für die Kanuten kontrolliert. Vielfach fanden Untersuchungen der ökologisch interessanten Stellen statt. Landes- oder bundesweit unter besonderem Schutz stehende Tierarten wie Libellen und deren Larven mit ihren besonders hohen Anforderungen an den Lebensraum, dienten als Indikatoren zur Bewertung des ökologischen Zustandes des Glans, ebenso der Eisvogel, dessen Bruthöhlen und sein Bestand sowie das Vorkommen der geschützten und glantypischen Fische Barre und Nase und deren Laich in Flachwasserzonen. Eine Fülle von Ergebnissen präsentierte demzufolge Moderator Andreas Ness am Montagabend zum Abschluss der Untersuchungen zu einem naturverträglichen Kanutourismus. Alle beteiligten Parteien zeigten sich freudig überrascht über den als gut bewerteten ökologischen Zustand des Glans. 2081 Boote wurden in der Saison 2015 gezählt. Die vereinbarte Höchstzahl von 100 Booten am Tag wurde zu keiner Zeit erreicht. Libellen lassen sich von den Kanuten nicht stören. Deren Larven, die zumeist in etwas tieferem Wasser an den Flussufern zu finden sind, werden durch Kanus und Paddel nicht beeinträchtigt. Lange Jahre habe sein Kollege Weibel Erfahrungen mit Barre und Nase gesammelt, erklärte Andreas Ness in Vertretung des Kollegen. Und eine solch hohe Zahl dieser seltenen Tiere wie im Glan, habe dieser noch nicht gesehen, ergänzte der Moderator. Auch für den als besonders sensibel geltenden Eisvogel stellten die Kanuten keine existenzielle Bedrohung dar. Acht Reviere konnten auf der gesamten Strecke ausgemacht werden. Sicher ist, dass die Population (etwa 40 Beobachtungen) hoch ist und in manchen Bruthöhlen drei Generationen über den Sommer aufgezogen wurden. Eine positive Auswirkung der vereinbarten Kontingentierung sei, so Ness, dass eine ganze Gruppe an Kanuten (mehrere Boote) als einzelne Störung angesehen werden könne. Der Eisvogel werde zwar von den Kanuten bis zur Reviergrenze getrieben, umfliege aber schließlich die ganze Gruppe. Auch die Einsetzzeiten der Boote gegen 11 Uhr habe auf den Frühaufsteher Eisvogel keine negativen Auswirkungen – sprich: der Nachwuchs ist satt, bevor die Kanuten kommen. Die Runde an Interessenvertretern solle jährlich zum Gespräch wieder zusammenfinden, lautete die Empfehlung. Ernst Knittel, Vertreter der SGD Süd, machte darauf aufmerksam, dass das gegenseitige Verständnis von Kanubetreibern und Naturschützen für die jeweiligen Interessen gestiegen sei, und wünschte, dass Gemeinden und Verleiher sich die Unterhaltungskosten für den ÖWW teilen sollten und die freiwillige Verpflichtung von Gemeinden und Betreibern zur Einhaltung der Regeln zur verbindlichen Regelung werden solle. (rma)

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