Kusel Ehepaar darf im Gefängnis weiter auf Erbe hoffen

Die Hoffnung aufs Erbe hat neue Nahrung erhalten: Im Rechtsstreit um den Nachlass seines Opfers hat ein 67 Jahre alter Straftäter aus Kusel zumindest einen Teilerfolg erzielt. Das Amtsgericht Kusel hatte abgelehnt, den zurzeit Inhaftierten mit einem Erbschein auszustatten. Diese Entscheidung hat allerdings das Oberlandesgericht in Zweibrücken beanstandet.

Das Strafverfahren war noch längst nicht beendet, da hatte der Mann bereits vehement auf „sein“ Erbe gepocht. Wie mehrfach berichtet, hatte der Mann – ausgestattet mit einer Vollmacht – die arglose Seniorin um beträchtliche Teile ihres Vermögens gebracht. Im April vergangenen Jahres war er deswegen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Nachdem das Urteil vor gut einem Jahr rechtskräftig geworden ist, hat der 67-Jährige im Herbst in eine Justizvollzugsanstalt einrücken müssen. Ebenfalls in einer Zelle sitzt seine zwei Jahre jüngere Ehefrau. Sie war wegen Beihilfe verurteilt, zudem für schuldig befunden worden, ihre Bestellung als Betreuerin dazu missbraucht zu haben, um an Geld zu gelangen. Als das Verfahren noch im Gange war, hatte der Mann schon einen Erbschein beantragt, um an den verbliebenen Rest des beträchtlichen Vermögens der inzwischen verstorbenen Heimbewohnerin zu kommen. Das Amtsgericht in Kusel hatte mit Blick auf das laufende Strafverfahren eine Entscheidung zunächst ausgesetzt – was den Mann nach Informationen der RHEINPFALZ veranlasst hatte, immer wieder das Gericht aufzusuchen und den Erbschein einzufordern. Als der Mann rechtskräftig verurteilt war, hatte das Kuseler Amtsgericht die Herausgabe des Erbscheins allerdings abgelehnt. Dagegen hatte der Mann Rechtsmittel eingelegt. Der Fall landete beim Oberlandesgericht (OLG) in Zweibrücken. Und dies hat jetzt die Sache zur erneuten Prüfung und Entscheidung nach Kusel zurückverwiesen. Zum einen sind es formale Gründe, die das OLG dazu bewogen haben. Mit der Angelegenheit war eine Rechtspflegerin betraut; die wäre im „Normalfall“ auch zuständig. Allerdings: Bei „gewillkürter“ Erbfolge – die per Testament oder Vertrag geregelt ist und von der gesetzlichen Erbfolge zugunsten Hinterbliebener abweicht – muss, so die Sache nicht völlig unstrittig ist, ein Richter darüber befinden. Allein dies hat dazu geführt, dass der Antrag neu geprüft werden muss. Dies wird jetzt der für Strafsachen zuständige Richter am Amtsgericht übernehmen. Beanstandet wurde nach RHEINPFALZ-Informationen auch, dass die Ablehnung lediglich mit dem Hinweis auf das Urteil im Strafprozess begründet worden sei. Dass das Ehepaar die Frau um wohl annähernd eine halbe Million gebracht hat, reiche allein nicht aus, um dem Straftäter das Erbe zu verweigern.

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