Kusel Drogen eingeführt: Duo muss in Zelle

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Drei Jahre hinter einer geschlossenen Gefängnistür: Damit sühnt ein 36 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Birkenfeld eine Schmuggelfahrt in die Niederlande. Rund 8,4 Kilogramm Amphetamin hatten er und zwei Begleiter von der Reise mitgebracht. Einer der Kumpel, 33 Jahre alt, muss zweieinhalb Jahre absitzen. Der Prozess gegen den Dritten steht noch aus. Die Urteile sind gestern am Landgericht Kaiserslautern verkündet worden.

Das Trio war Anfang August vergangenen Jahres geschnappt worden. Zwei Männer mit heißer Wagenladung hatten ihr Ziel schon vor Augen, als auf der Mainzer Straße in Kaiserslautern eine rote Kelle der Polizei Halt gebot. Die Fahnder der Kripo fischten reichlich Amphetamin hinter der Türverkleidung des Wagens hervor. Der Begleiter des Duos, der von Estland kommend im niederländischen Grenzort zu den beiden in Westpfalz und Hunsrück Beheimateten gestoßen war, wurde in Ramstein verhaftet (Die RHEINPFALZ berichtete ausführlich). Drei Tage nahm die Hauptverhandlung gegen zwei der drei Beschuldigten in Anspruch. Gestern verkündete der Vorsitzende der Großen Strafkammer am Lauterer Landgericht die Urteile gegen die zwei gemeinsam auf der Anklagebank sitzenden Männer. Der dritte im Bunde – ein 36 Jahre alter Mann, der im nördlichen Landkreis Kusel zu Hause ist – sieht seinem Strafverfahren noch entgegen. Die Kammer entschied, dass der 36-Jährige aus dem Kreis Birkenfeld für drei Jahre hinter Gitter muss. Das Gericht sprach ihn der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig. Eine Verurteilung wegen Handeltreibens blieb dem Mann erspart. Das Gericht sah in dem 36-Jährigen das kleine Licht innerhalb des Dreigestirns. Was das Strafmaß betrifft, blieb die Kammer ein halbes Jahr unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Mann ist einschlägig vorbestraft, hat schon einmal eine Freiheitsstrafe wegen eines Betäubungsmittel-Vergehens quittiert. Ein größeres Kaliber sah das Gericht in dem 33-jährigen Aserbaidschaner, der in Estland zu Hause ist. Obwohl ihm „nur“ die Beihilfe zum Drogenhandel nachgewiesen werden konnte, muss er für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Staatsanwalt hatte zuvor in seinem Schlussvortrag glatt das Doppelte gefordert, fünf Jahre Freiheitsentzug als notwendige Sanktion angesehen. Dabei war der Staatsanwalt allerdings davon ausgegangen, dass dem Mann Drogenhandel vorzuwerfen sei. Das Gericht aber erkannte lediglich auf Beihilfe. Der im Baltikum lebende Bekannte der beiden Deutschen hatte behauptet, von dem geplanten Drogenschmuggel gar nichts gewusst zu haben. Die beiden anderen hätten ihn, der doch eigentlich nur in Ramstein ein Auto hätte kaufen wollen, in die Niederlande gelotst. Diese Geschichte jedoch kaufte ihm die Kammer nicht ab. Sein vergleichsweise hohes Strafmaß zeugt von dem höheren Stellenwert, den ihm das Gericht innerhalb des Trios zuerkannte. Eingefädelt haben soll die Fahrt der 36-Jährige, der in einer Gemeinde im nördlichen Landkreis Kusel wohnt. Er sitzt zurzeit in Untersuchungshaft, gegen ihn will dieselbe Strafkammer in Kaiserslautern noch in diesem Frühjahr das Hauptverfahren eröffnen. Die gestrigen Urteile sind noch nicht rechtskräftig. (cha)

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