Kusel Autowäsche: nicht verboten, nicht erlaubt

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„Es gibt bei uns kein gänzliches Verbot, Autos selbst zu waschen“, sagt Erik Emich, Verbandsbürgermeister von Bruchmühlbach-Miesau. „In der Regel ist es nicht erlaubt, sein Auto vor der Haustür zu waschen“, formuliert die Pressesprecherin des Landkreises Südwestpfalz Ulla Eder. Ihr Kollege bei der Stadt Homburg, Jürgen Kruthoff, antwortet auf Anfrage: „Das Waschen des Fahrzeugs von außen mit klarem Wasser ist in Homburg erlaubt.“ Recht haben alle drei. Eine spezielle gesetzliche Regelung für das Waschen eines Autos vor der Haustür gibt es in Deutschland nicht. Angewendet werden die Vorschriften für den Gewässerschutz aus dem Wasserhaushaltsgesetz, die europäische Wasserrahmenrichtlinie und die Abwassersatzungen der Gemeinden und Städte. Deshalb geht es rechtlich gar nicht um die Frage, ob das Auto vor der Haustür gewaschen werden darf. Die Frage, die Juristen stellen, lautet, ob das Abwasser, das bei der Autowäsche entsteht, ordentlich entsorgt werden kann. Anders ausgedrückt: Polieren vor der Haustür ist kein Problem, doch bei der Wagenwäsche ist entscheidend, wie vor Ort die Entwässerung erfolgt und ob Grundwasser oder andere Gewässer gefährdet werden können. „Bei der Wagenwäsche ist immer davon auszugehen, dass sich im Abwasser Reinigungsmittel, Öle, Fette, Ruß, Schwermetallstäube und ähnliche Schadstoffe sammeln“, betont Sprecherin Eder. „Die dürfen weder ins Grundwasser noch in oberirdische Gewässer gelangen.“ So steht es, in Verwaltungsdeutsch, auch in der Entwässerungssatzung der kreisfreien Stadt Zweibrücken. Nicht nur in Wasserschutzgebieten wie rund um Schönenberg-Kübelberg, wo das Trinkwasser für Tausende von Menschen aus Grundwasserbrunnen gewonnen wird, darf daher auf unbefestigtem Untergrund überhaupt nicht gewaschen werden. „Es ist dabei nicht auszuschließen, dass durch das Versickern des Abwassers Schadstoffe ins Grundwasser sickern“, erläutert Eder. Sie weißt darauf hin, dass auch mit Verbundsteinpflaster belegte Einfahrten wegen der offenen Fugen zu solchen unbefestigten Flächen zählen. Doch auch, wer auf einem fest asphaltierten Stück Straße wäscht, ist nicht auf der sicheren Seite. „Es kommt darauf an, welches Kanalsystem vor Ort liegt“, erklärt Bürgermeister Emich. „Wenn ein getrenntes System in der Straße installiert ist, darf nur so gewaschen werden, wie es ein heftiger Regenguss auch tun würde.“ Anders als im Mischkanalsystem, das alle Abwässer aufnimmt und in die Kläranlage führt, unterscheidet ein getrenntes System zwischen Schmutz- und Regenwasser. Nur Abwasser aus den Haushalten wird dann in die Kläranlage geleitet. Was der Regen von der Straße spült, fließt in die Natur zurück, entweder in einen Bach oder über Sickergruben. „Unsere Werke geben Auskunft, welcher Kanal wo liegt“, wirbt Emich dafür, vor der Autowäsche vorm Haus zu fragen – oder gleich in eine gewerbliche Autowaschanlage zu fahren. Unterboden- und Motorwäschen sowie die Felgenreinigung sind auf der Straße immer tabu. Das Abwasser sei dann so stark verschmutzt, dass es nicht mehr als übliches Spül- und Hausgewässer behandelt werden könne. „In der Regel ist zur Einhaltung der Anforderungen für diese Indirekteinleitung ein Ölabscheider erforderlich“, formuliert Kreissprecherin Eder. Ein solcher steht beispielsweise in der Waschhalle der Kreisverwaltung in Pirmasens, wo die Dienstfahrzeuge des Kreises von Hand gewaschen werden. Auch der Homburger Baubetriebshof sei entsprechend ausgerüstet, betont Stadtsprecher Kruthoff. Die Dienstfahrzeuge der Stadt werden jedoch meistens von einem Autopflegedienst abgeholt. Kruthoff: „Sicherlich wird dieser Pflegedienst über entsprechende Anlagen verfügen.“

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