Kaiserslautern/Weilerbach Wie das Gericht die Weilerbacher Bluttat bewertet hat
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Neun Jahre nach dem Amoklauf auf eine Arztpraxis in Weilerbach mit zwei Toten hat die Bluttat auf einem Gehöft nahe Weilerbach die Ortsgemeinde im März wieder in die bundesweiten Schlagzeilen gebracht. Groß sind auch am letzten Prozesstag das Medieninteresse – und die Sicherheitsvorkehrungen. Wer in Gerichtssaal 1 des Lauterer Landgerichts hineinwill, muss sich auch als angemeldeter Medienvertreter einer Leibesvisitation per Scanner unterziehen, Gürtel, Uhr und andere Metallgegenstände ablegen, die Tasche durchleuchten lassen. Erst nach dieser Prozedur dürfen die wenigen Zuschauer, die coronabedingt zugelassen sind, in den Gerichtssaal.
Ein erschreckter Aufschrei
Der Angeklagte – blaues Hemd, dunkle Hose, der Rauschebart halb hinter der Maske verborgen – wird in Handschellen hereingeführt. Am Platz werden diese abgenommen. Dann kommt auch schon der Richter, verliest das Urteil: Zunächst spricht er von Totschlag. Als im Anschluss jedoch das Wort „Mord“ fällt, gibt es einen kurzen erschreckten Aufschrei einer Zuhörerin. Der Angeklagte hingegen nimmt den Richterspruch äußerlich unbewegt auf, auch wenn er für ihn – den Vater eines halbwüchsigen Sohnes – wohl 15 Jahre hinter Gittern bedeutet.
Dass es für den 38-Jährigen auf eine langjährige Haftstrafe hinauslaufen würde, war von vorneherein klar. Schließlich sprachen alle Indizien gegen den Angeklagten, der zudem ein Geständnis abgelegt hatte. Die Frage war nur: Wie bewertet das Gericht die Bluttat, die sich in der Nacht zum 8. März innerhalb der Familie des Angeklagten zugetragen hat? Totschlag oder Mord? Oder beides?
Grauenhafte Details
Letzteres trifft zu: Das Gericht sieht in der Tötung der 60-jährigen Mutter einen Totschlag, während es die Attacke auf deren 65-jährigen Lebensgefährten, den die Axthiebe trafen, als er friedlich schlafend im Bett lag, als Mord beurteilt. Die Liste der Verletzungen, die beide erleiden mussten und die im Detail verlesen werden, ist freilich gleichermaßen grauenhaft.
Doch
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