Weilerbach Wegen Nutrias: Fütterungsverbot am Busenweiher soll kommen
Die FWG hat den Erlass eines Fütterungsverbots am Weiher in den Busenwiesen beantragt. Es sollen Schilder aufgestellt werden, die darauf hinweisen. Das Ordnungsamt soll die Einhaltung des Verbots überwachen. Außerdem soll die Verwaltung Gespräche mit dem zuständigen Veterinäramt sowie der Unteren Jagdbehörde aufnehmen, um geeignete Maßnahmen zur Bestandsregulierung der Nutrias abzustimmen. Es sei auch zu prüfen, inwieweit bauliche Sicherungsmaßnahmen, insbesondere am Damm zum Weilerbach hin, erforderlich sind, um Schäden durch Unterhöhlungen und einen Dammbruch zu verhindern.
Rund um den Weiher habe man in den vergangenen Monaten eine deutlich erhöhte Population von Nutrias feststellen müssen, erläutert die FWG in ihrem Antrag. Die invasive Tierart stelle sowohl aus ökologischer als auch aus infrastruktureller Sicht eine erhebliche Belastung für das Naherholungsgebiet dar. Die FWG befürchtet sogar eine Gefahr für Fußgänger, da es durch die Unterhöhlungen an den Uferbereichen Beschädigungen an den Fußwegen und eine Instabilität des Damms zum Weilerbach gebe.
Beeinträchtigung des ökologischen Gleichgewichts
Die Tiere verlören durch das Füttern die natürliche Scheu. Sie zeigten kaum noch Fluchtverhalten gegenüber Menschen und Haustieren. Die unkontrollierte Fütterung durch Passanten begünstige die übermäßige Vermehrung der Tiere und führe durch erhöhten Nährstoffeintrag zur Beeinträchtigung des ökologischen Gleichgewichts des Weihers. Zur Abwehr weiterer Schäden an der Natur und der gemeindeeigenen Infrastruktur sei schnelles Handeln erforderlich, betont die FWG.
Die Verbandsgemeindeverwaltung führt in ihrer Stellungnahme zum FWG-Antrag aus, dass ein allgemeines Fütterungsverbot erlassen werden soll. Es soll sich jedoch nicht nur auf die Nutrias beschränken, sondern auf alle Wildtiere ausgedehnt werden. Um eine einheitliche Regelungen für das gesamte Gemeindegebiet zu schaffen, sollte auch eine entsprechende Satzung erlassen werden, empfiehlt die Verwaltung. Eine regelmäßige Kontrolle durch das Ordnungsamt sei allerdings nicht möglich. Solche Kontrollen müssten vom Bauhof der Ortsgemeinde durchgeführt werden. Eine Durchsetzung des Fütterungsverbots mit Zwangsmitteln sei nicht möglich oder geboten, da keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehe, wenn das Fütterungsverbot nicht eingehalten wird.
Rat sieht Ordnungsamt in der Pflicht
Die Weilerbacher Ratsmitglieder sind der Auffassung, dass das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde für die Kontrollen zuständig ist und diese durchführen muss. Gefahr bestehe, da die Tiere Uferteile anfressen, wodurch Fußwege abrutschen könnten. Kabel, die die Frischwasserzufuhr zum Weiher regeln, seien ebenfalls angeknabbert worden. Der Ortsgemeinderat forderte einstimmig, ein Fütterungsverbot auszusprechen. Das Ordnungsamt solle anschließend Kontrollen durchführen – nicht der Bauhof der Ortsgemeinde. Weiter wurde die VG aufgefordert, die Zuständigkeiten zu klären und dem Rat bekanntzugeben.