Kreis Kaiserslautern Warten aufs Gutachten

Muss die Versicherung Generali Autofahrer für Asphaltspritzer an ihren Autos entschädigen? Bis das entschieden ist, gehen wohl noch Monate ins Land. Die Zeit läuft gegen die Geschädigten. Wer bislang noch nichts unternommen hat, hat schlechte Karten.

Die Straßen sind längst repariert, doch der Streit geht vorm Zweibrücker Landgericht weiter: Nun soll ein Gutachter klären, ob die Asphaltspritzer auf den Autos tatsächlich einen Schaden darstellen und wie aufwendig es ist, sie zu entfernen.

Das Gutachten könne zwei bis drei Monate dauern, sagte der Neunkircher Rechtsanwalt Peter Latz der RHEINPFALZ. Er vertritt 30 Autofahrer. Verhandelt wird zunächst ein Fall stellvertretend für alle anderen. Im Januar gab es den ersten Termin am Landgericht. Dabei sei besagtes Gutachten angefordert worden, so Latz.

Auslöser des Ganzen war die missglückte Sanierung einiger Straßen in den Landkreisen Kaiserslautern, Südwestpfalz und Kusel im Spätsommer 2012. Der klebrige Straßenbelag löste sich wieder und blieb an den Autos haften − am Unterboden und an Kotflügeln etwa. Im Kreis Kaiserslautern waren beispielsweise die K59 zwischen Linden und Krickenbach betroffen, die K55 bei Stelzenberg, die K13 zwischen Weilerbach und Schwedelbach, die K19 bei Erzenhausen sowie die K79 zwischen Mackenbach und Miesenbach. Alle Straßen wurden im vergangenen Sommer mit Rollsplitt und Bitumen repariert.

Die Kanzlei Latz wirft der Firma AS Asphaltsanierung vor, die Straßendecke mangelhaft saniert zu haben und somit schuld zu sein, dass die Autos mit Bitumenspritzern verdreckt wurden. Unklar ist dabei noch die Rolle des Landesbetriebs Mobilität (LBM), der die Sanierung in Auftrag gegeben hatte.

Immerhin wisse man nun, was damals geschehen sei, erklärte Latz: Der Asphalt habe, durch einen Fehler einer Maschine, die falsche Konsistenz gehabt.

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