Kreis Kaiserslautern
Warnung im Katastrophenfall: Sirenen sollen auch auf Privat-Häuser kommen
Unter dem Eindruck der Flutkatastrophe im Ahrtal, die viele Todesopfer forderte, weil die Menschen nicht mehr rechtzeitig gewarnt werden konnten, hatte der Kreistag vor drei Jahren beschlossen, sein Sirenennetz auszubauen. Krisen und Kriege wie in der Ukraine verstärkten die Forderung nach einer Möglichkeit, die Bevölkerung im Krisenfall über Gefahren zu informieren. Um die bewohnten Gebiete im Kreis optimal abdecken zu können, ist ein Netz von insgesamt 192 Standorten nötig, erläuterte Gudrun Heß-Schmidt, die als Erste Kreisbeigeordnete für den Katastrophenschutz zuständig ist, in der jüngsten Kreistagssitzung.
Fokus auf öffentlichen Gebäuden
Zunächst hatte der Kreis seinen Fokus auf die öffentlichen Gebäude gerichtet und insgesamt 100 Standorte ermittelt, die geeignet sind. Aktuell sind davon 67 Anlagen errichtet. Weitere 33 Sirenen sollen in den nächsten Monaten in Betrieb gehen. Für die restlichen 87 Standorte stünden allerdings keine öffentlichen Gebäude mehr zur Verfügung, so die Erste Kreisbeigeordnete. Um das ganze Gebiet dennoch vollständig abdecken zu können, gebe es zwei Möglichkeiten: die Sirenen auf privaten Häusern zu bauen, oder dafür Masten auf öffentlichem oder privatem Gelände zu errichten. Gegenüber der Montage der Sirenen auf einem bestehenden Anwesen liegen die Kosten für die Anlagen, die an einem Mast montiert werden, etwa 100 bis 190 Prozent höher, erläuterte die Christdemokratin. Während der Aufbau eines Mastes mit einem großen Sirenentyp rund 50.000 bis 60.000 Euro kostet – zuzüglich der Kosten für die Herstellung eines Stromanschlusses – kommt der Bau auf einem bestehenden Gebäude deutlich günstiger: Rund 21.000 Euro muss der Kreis dafür lediglich hinlegen, so die Kreisbeigeordnete.
Eigentümer gezielt ansprechen
Laut Gesetz müssten Hauseigentümer solche Warnanlagen für den Katastrophenschutz dulden. Doch der Kreis setzt auf Freiwilligkeit. Daher schlägt die Verwaltung vor, Eigentümer, deren Häuser sich für einen Sirenenstandort eignen, gezielt anzusprechen, ob sie ihr Gebäude zur Verfügung stellen würden. Der Kreis werde die Nebenkosten der Anlage übernehmen. Sollte sich in dem betreffenden Gebiet kein Gebäudeeigentümer finden, so soll die Verwaltung nach geeigneten – möglichst öffentlichen – Grundstücken Ausschau halten, um dort Masten zu errichten.
Kirchengebäude seien ebenfalls berücksichtigt worden, sagte Heß-Schmidt auf eine entsprechende Nachfrage. „Dort, wo Privatleute angesprochen werden, befindet sich kein öffentliches Gebäude, auf das die Anlage installiert werden könnte.“ Der Kreis arbeite bei der Suche nach Standorten eng mit den Verbandsgemeinden zusammen, so Landrat Ralf Leßmeister (CDU). Jegliche Alternativen würden geprüft. Er hoffe, dass der Kreis in dieser Frage auf das Verständnis der Bevölkerung setzen könne. „Es dient uns allen im Fall der Fälle“, warb der Kreischef für die Maßnahme.
Ein paar Personen im Umfeld der öffentlichen Gebäude hätten sich bereits beschwert. „Wir haben von zwei, drei Leuten etwas Gegenwind bekommen. Die Bedenken konnten wir aber im Gespräch ausräumen“, schildert Leßmeister die Reaktionen in der ersten Ausbaustufe. Man brauche die Akzeptanz des direkten Umfelds. „Die Sirene wird nicht bei den regulären Feuerwehreinsätzen losgehen, sondern nur ein Mal bei dem offiziellen Warntag und sie wird nur dann aktiviert, wenn es einen triftigen Grund gibt“, so Leßmeister. Es könne nur im Interesse der Bevölkerung sein, dass der Kreis im Krisenfall möglichst flächendeckend informieren könne. Es gebe schließlich auch Personen, die nicht über ein Mobiltelefon verfügten, um sich über entsprechende Apps wie Katwarn informieren zu lassen, unterstrich der Landrat noch einmal die Bedeutung der Sirenen. Auch bei einem Stromausfall sei gewährleistet, dass die Anlagen noch versorgt seien, so Heß-Schmidt auf Nachfrage. Die Kreistagsmitglieder stimmten dem Vorschlag der Verwaltung schließlich einstimmig zu.
Mehr als nur „heulen“
Die neuen Alarm-Systeme können weit mehr als nur „heulen“. Neben den altbekannten Warntönen können künftig auch Sprachdurchsagen abgespielt werden. So gibt es laut Kreisverwaltung aktuell sechs landesweit vordefinierte Sprachkonserven: allgemeine Warnung, akute Warnung „Schutz in Gebäuden suchen“, akute Warnung „Gebiet verlassen“, Entwarnung, Probealarm und Ende Probealarm. Eine siebte Sprachkonserve „Hochwasser“ werde derzeit vom Land ausgearbeitet und dann zur Verfügung gestellt, so die Pressestelle. Jede Sprachkonserve werde auch in englischer Sprache abgespielt.