Reichenbach-Steegen Vorerst keine Steuererhöhung

Müssen die Reichenbach-Steegener zukünftig tiefer in die Tasche greifen? Die endgültige Antwort auf diese Frage steht noch aus.
Müssen die Reichenbach-Steegener zukünftig tiefer in die Tasche greifen? Die endgültige Antwort auf diese Frage steht noch aus.

Die Realsteuern werden in Reichenbach-Steegen nicht erhöht – zumindest vorerst. Das hat der Ortsgemeinderat am Montag entschieden.

Das Land plane eine Entschuldung der Kommunen, führte Ortsbürgermeister Dirk Wagner (SPD) aus. Allerdings werde auch gefordert, dass in Zukunft nur noch ausgeglichene Haushaltsentwürfe zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Gemeinden seien aufgefordert worden, alle Möglichkeiten dazu zu nutzen. Diese Vorgabe gehe so weit, dass sowohl eigentliche Pflichtaufgaben der Gemeinde reduziert wie auch alle Einnahmequellen zum Ausgleich des Etats genutzt werden müssen. Dabei falle der Blick auf die Realsteuern, die die wesentliche Finanzquelle seien. Das Land plane eine Verpflichtung der Kommunen, die alle Hauseigentümer betreffende Grundsteuer B zu erhöhen. Daher rühre die Vorgabe des Landes, besagte Steuer auf 465 Prozentpunkte anzuheben. In Reichenbach-Steegen lägen die Hebesätze seit dem Jahr 2018 bei 450 Prozentpunkten, also nur unwesentlich unter der zukünftig geforderten Zahl.

Erneute Überprüfung

Im Hinblick auf den Haushalt des nächsten Jahres sei nun zu überlegen, wie insbesondere mit dem Hebesatz der Grundsteuer B zu verfahren sei, sagte Wagner. Die Einnahmen daraus seien eine entscheidende Quelle für einen möglicherweise ausgeglichenen Haushalt. Werde der Satz nicht auf die vom Land vorgegebenen 465 Prozent angehoben, drohten der Gemeinde Verluste. Zum einen würden die Umlagen an Kreis und die Verbandsgemeinde so berechnet, als gelten die Landesvorgaben. Zum anderen würde der Ort von eventuellen Fördermöglichkeiten ausgeschlossen.

Hans Jürgen Biet plädierte als Sprecher der Verwaltung für eine Anpassung an die Landesvorgaben. Andererseits gestand er zu, dass sich alle Beteiligten zurzeit im Reformprozess des kommunalen Finanzausgleichs sowie des Grundsteueraufkommens befänden. „Bis heute liegen noch keine gefestigten und belastbaren Aussagen für die künftige Berechnung der Zuweisungen an die Gemeinde vor.“ Der Rat entschied sich geschlossen dafür, den Hebesatz für die Grundsteuer B auf der derzeitigen Höhe zu belassen. Im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen für das kommende Jahr könne diese Entscheidung dann überprüft werden.

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