Hütschenhausen Verbot von Schottergärten

Solche Gärten sollen nicht mehr angelegt werden dürfen.
Solche Gärten sollen nicht mehr angelegt werden dürfen.

Vorgärten als Schotter- oder Steingärten anzulegen, soll in Hütschenhausen verboten werden. Einem diesbezüglichen Antrag der SPD-Fraktion stimmte der Ortsgemeinderat am Dienstagabend geschlossen zu.

Die SPD begründete ihren Antrag damit, dass in den Vorgärten derzeit durch vermehrtes Anlegen von Stein- und Schottergärten lebensfeindliche Steinwüsten entstehen. Diese würden den Lebensraum für Tiere und Pflanzen vernichten, den Boden versiegeln, die Grundwasserneubildung und damit die Bodenfruchtbarkeit schädigen und letztendlich durch mangelnde CO2-Bindung das Klima aufheizen. Das alles werde insbesondere durch die in der Regel darunter verlegte Vliesunterlage verstärkt, so die Sozialdemokraten in ihrem Antrag. Bei Sonneneinstrahlung würden sich solche Flächen deutlich stärker aufheizen und Wärme an die angrenzenden Wohngebäude abgeben. Dieser Temperaturerhöhung werde im Sommer dann teilweise durch verstärkten Einsatz von Klimaanlagen begegnet – was ebenfalls Klimaschutz und Energiesparen entgegen stehe.

Kleine Ausnahmen

Deshalb will die SPD keine Schottergärten in Hütschenhausen. Die Vorgärten sollen stattdessen gärtnerisch angelegt und unterhalten werden. Ausnahmen seien notwendige Zugänge und Zufahrten. Die Anlage von Schotter-, Stein- oder Kiesflächen auf mehr als 25 Prozent der Vorgartenfläche soll verboten werden. Unzulässig soll auch die Verwendung von Folien oder Vlies zur Bodenabdeckung sein.

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