Otterbach RHEINPFALZ Plus Artikel Tödliches Zugunglück in Sambach: Das steht im Gutachten

An diesem Bahnübergang kam am 12. Mai vergangenen Jahres eine 80-jährige Radfahrerin durch die Kollision mit der Lautertalbahn u
An diesem Bahnübergang kam am 12. Mai vergangenen Jahres eine 80-jährige Radfahrerin durch die Kollision mit der Lautertalbahn ums Leben.

Knapp ein Jahr nach dem tödlichen Zugunglück in Otterbach-Sambach hat die Lauterer Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen nun abgeschlossen. Fragen bleiben dennoch offen.

Am 12. Mai 2025, einem sonnigen Frühlingstag, ist eine 80-jährige Frau um die Mittagszeit mit ihrem Fahrrad unterwegs und will gegen 12.20 Uhr am Ortsausgang von Sambach die Gleise überqueren, wohl um zum Radweg zu kommen, der parallel zur B270 durch die Wiesen verläuft. Dabei wird die Seniorin von der Lautertalbahn erfasst und erleidet bei der Kollision tödliche Verletzungen.

Groß waren nach dem Unfall Betroffenheit und Mitgefühl in Sambach. Noch heute fragen sich die Menschen, wie das Unglück passiere
Groß waren nach dem Unfall Betroffenheit und Mitgefühl in Sambach. Noch heute fragen sich die Menschen, wie das Unglück passieren konnte.

Der Tod der betagten Radfahrerin sorgt für große Betroffenheit. Seit dem tragischen Vorfall fragt man sich nicht nur in der Gemeinde, wie es zu diesem Unglück kommen konnte: Im Kreis gibt es einige unbeschrankte Bahnübergänge, die bei unachtsamem Verhalten Gefahren bergen, doch jener in Sambach gehört nicht dazu. Denn der dortige Bahnübergang ist nur für Fußgänger und Radfahrer zugelassen. Ein Umlaufgitter zwingt Radler, abzusteigen und ihr Gefährt zu schieben. Erst wenige Monate vor dem Unglück war der Bahnübergang neu hergerichtet worden: Griffiger Bodenbelag, der rechts und links bis ins Gleisbett hineinreicht, und auch die rot-weiße Umlaufsperre wurden installiert. Passanten haben dort zudem in beide Richtungen weithin freie Sicht. Und die Lautertalbahn fährt hier langsam und kündigt ihr Kommen gemeinhin mit nicht zu überhörenden Huptönen an. Wieso hat die Seniorin den Zug, der sich ihr auf gerader Strecke aus Richtung Katzweiler näherte, nicht rechtzeitig bemerkt und darauf reagiert?

Was das Gutachten sagt

Auf diese Frage gibt das von der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern in Auftrag gegebene verkehrstechnische Gutachten, das nun fast ein Jahr nach dem Unglück vorliegt, keine Antwort. Der Sachverständige kam zu dem Schluss, dass die 80-Jährige „die Schienen zum Zeitpunkt der Kollision entweder in langsamer Fahrt mit dem Fahrrad“ überquerte oder „im Bereich der Schienen“ gestanden habe, teilt der Leitende Oberstaatsanwalt Udo Gehring auf RHEINPFALZ-Anfrage mit.

Spekulationen, ob die Frau vielleicht im Gleisbereich gestürzt ist, dürften sich damit erledigt haben. Ob sie gesundheitliche Probleme hatte, bleibt ohnehin ungeklärt, da nach dem Unglück keine Obduktion angeordnet worden war. Ziel der Ermittlungen sei es, Fremdverschulden auszuschließen. So hatte der Leitende Oberstaatsanwalt kurz nach dem Unglück diese Entscheidung begründet. „Eine Obduktion verspricht dazu keine Erkenntnisse.“

Den Lokführer trifft keine Schuld

Das verkehrstechnische Gutachten kommt laut Gehring jetzt zu dem Ergebnis, dass der Unfall für den Lokführer nicht vermeidbar war. Dieser habe keine Verkehrspflichten verletzt. Insbesondere habe der Mann die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 60 Kilometern pro Stunde nicht überschritten, „sondern mit Tempo 58 sogar unterschritten“. „Die Ermittlungen haben somit ergeben, dass der Lokführer an dem Unfall keine Schuld trägt“, lautet das Fazit des Leitenden Oberstaatsanwalts, der das Verfahren damit eingestellt hat.

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